Gladbeck. . Es hat sich eine Volksinitiative gegen das neue Jagdgesetz entwickelt. Hegering Gladbeck äußert sich zufrieden. Landtag müsse nun neu beraten.
- Von Kreisjägerschaft Recklinghausen stammen allein knapp 3500 Unterschriften
- Jäger sehen neues Gesetz sogar als teilweise verfassungswidrig an
- Experten weisen auf extreme Gefährdung von Artenvielfalt und Tierschutz hin
Die Kreisjägerschaft Hubertus Recklinghausen ist zufrieden: Mit fast 120 000 Unterschriften, die Jägerpräsident Ralph Müller-Schallenberg jetzt an NRW-Landtagspräsidentin Carina Gödecke übergab, hat der Landesjagdverband NRW der Landesregierung deutlich Druck gemacht. Der Landtag muss sich nun erneut mit dem im Frühjahr 2015 verabschiedeten und bis heute sehr umstrittenen Jagdgesetz der rot-grünen Koalition auseinandersetzen.
Allein von der Kreisjägerschaft Hubertus Recklinghausen wurden 3487 Unterschriften gesammelt. Applaus für die guten Zahlen gibt’s vom heimischen Hegering Gladbeck. Sprecher Gerd Tersluisen: „Das ist sehr positiv, denn das Gesetz ist schlampig gemacht – gegen eine Gruppe und nicht mit einer Gruppe.“
Ein solches Gesetz bringe die Bevölkerung auseinander, spiele Stadt und Land gegeneinander aus. Tersluisen geht sogar noch weiter: „Ich habe den Eindruck, dass die Jagd mit allen Mitteln beseitigt werden soll.“
Er wünscht sich, dass die Politik durch den Druck der Volksinitiative nun noch einmal „nachdenklich“ das Gesetz behandelt und „der kleine Koalitionspartner in die Schranken verwiesen wird“. Denn so wie im Gesetz vorgelegt, ginge es nicht. „Das muss die Politik erkennen. Die Punkte passen mit der Jagdpraxis nicht zusammen.“
Der Landesjagdverband hat mit der Volksinitiative fast doppelt so viele Unterschriften wie erforderlich zusammenbekommen. Erfasst wurden von den kommunalen Behörden bestätigte 117 601 Unterschriften in über 20 000 Listen.
Kreisjägerschaft hält Gesetz für teilweise verfassungswidrig
Petra Beckmann, die Vorsitzende der Kreisjägerschaft Hubertus Recklinghausen, hält das neue Jagdgesetz des grünen Ministers Johannes Remmel für teilweise verfassungswidrig, eigentumsschädlich und ideologisch geprägt. Auch sie sagt: „Es richtet sich gegen bewährte jagdliche Praxis und gegen den Einsatz der Jagd für Artenvielfalt und ungeteilten Tierschutz.“
So wirke sich das Jagdgesetz deutlich negativ auf Land- und Forstwirtschaft sowie den Tier-, Natur- und Artenschutz aus. Beckmann: „Zum Beispiel werden Wildschäden durch schlechtere Bejagungsmöglichkeiten auf Wildschweine begünstigt.“ Die Volksinitiative Jagdrecht stattdessen fordert praxis- und tierschutzgerechte Regelungen für die Jagd und die Abschaffung unbilliger Härten für die Betroffenen.
Hegering sieht Tierarten durch das neue Jagdgesetz bedroht
Auch fürs sogenannten Niederwild sieht die Vorsitzende schwar. Durch das Jagdgesetz würden immer mehr Tierarten bedroht. „Viele Bodenbrüter sind bereits jetzt durch zahlreiche heimische und zugewanderte Beutegreifer stark unter Druck, Gelege werden zerstört und Jungtiere getötet.“
Die Jagd hingegen helfe den bedrohten Arten, indem sie deren Fressfeinde reduziert und so zu einer Entlastung führt. Gerade an dieser Stelle sähen Jäger, gemeinsam mit Naturschützern, große Probleme durch das rot-grüne Landesjagdgesetz, so die Vorsitzende der Kreisjägerschaft Hubertus weiter. „Ausgerechnet die Jagd auf Fuchs, Marder und Waschbär wurde deutlich erschwert.“