Gladbeck. . „Haus Küster“ an der Buersche Straße 35 soll in die Denkmalliste als Baudenkmal eingetragen werden. Der Kulturausschuss wird sich mit dem Thema befassen.

Den Denkmalschutz empfiehlt ein aktuelles Gutachten der Abteilung Denkmalpflege des Landschaftsverbandes Westfalen Lippe. Die Beschlussfassung steht in der Kulturausschusssitzung am Montag an.

Grünes Licht gibt’s bereits vom Amt für Soziales und Wohnen und vom Amt für Immobilienwirtschaft. In der Begründung des LWL heißt es: „Das Gebäude ist bedeutend für Gladbeck, weil es ein gut überliefertes Beispiel eines traditionellen Wohnhauses aus dem Anfang der 1950er Jahre ist.“ Das Haus Küster gehört der Stadt, dort betreibt die Awo eine Tagespflege für pflegebedürftige Senioren.

Ersatz für zerbombte „Villa Küster“

Der Bauantrag für das Wohnhaus Küster wurde von Dr. Hermann Küster 1950 gestellt, Enkel des Patriarchs Anton Küster und Sohn von Franz Küster. Das Gebäude sollte ein Ersatz für die im Krieg völlig zerstörte, freistehende Villa Küster mit parkähnlichem Anwesen sein, die bereits im Jahre 1896 erbaut wurde. Die Küsters waren eine bekannte, bedeutende Unternehmerfamilie. Sie besaßen eine Grubenholz-Großhandlung und Grubenholz-Überseehölzer-Sägewerke. Die Firma Küster lieferte das für die Bergbaugemeinde Gladbeck notwendige Grubenholz und spielte somit eine große Rolle im wirtschaftlichen Wachstum der Stadt.

Die hochbetagte Zeitzeugin und Kunsthistorikerin Ina Wegmann, deren Familie mütterlicherseits das Sägewerk hinter der Bahnlinie Gladbeck-Ost gehörte, erinnerte sich in einem Interview: „In der ersten Häfte des 20. Jahrhunderts war die Firma nach dem Bergbau der größte Arbeitgeber in Gladbeck.“ Mit Ende der Zechen sei es mit dem Werk aber bergab gegangen, es wurde später nach Oberhausen verlagert. Die Eheleute Ellen und Hermann Küster, Bauherren des Küster-Hauses von 1950, engagierten sich sehr stark kulturell in Gladbeck. Deshalb nannte die Stadt den erworbenen Besitz auch seit 1990 „Haus Küster“.

Im Gutachten des LWL heißt es, dass sowohl das Gebäude, als auch der gepflasterte Weg, der von der Straße ausgehend um das Gebäude führt, denkmalwert sind. Im Haus sind es vor allem die Treppe, die vorhandenen Bodenplatten, der Kamin, der Kachelofen, die bauzeitlichen Heizungsverkleidungen, alle Türen außen und innen und die Fenster mit den bauzeitlichen Beschlägen sowie der Deckenstuck. Ebenfalls denkmalwert ist „der große Garten mit Naturdenkmalen wie Blutbuche und Ahorn“.