Gladbeck. . Vera Bücker vom ADFC kann sich auch in Gladbeck Punkte vorstellen, an denen der Vorstoß des Bundespolitikers Dieter Janecek (Grüne) denkbar wäre.

  • Bundespolitiker Dieter Janecek (Grüne) schlägt Regeländerung vor
  • Ziel: Mehr Gleichberechtigung für Radfahrer, Fußgänger und Autofahrer
  • Vera Bücker vom ADFC Gladbeck hält Umsetzung punktuell für sinnvoll

Ein Grünen-Politiker will das Rotlicht an Ampeln für Radler – bildlich gesprochen – abstellen. Der Vorstoß von Dieter Janecek: Stoppen müssten Drahtesel-Nutzer bei Rotlicht zwar, doch wenn es der Straßenverkehr zulasse, hätten sie dann freie Bahn. Sprich: Der Radler muss schauen, ob er ungefährdet seinen Weg fortsetzen kann.

Der wirtschaftspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion verfolgt mit seinem Vorstoß mehrere Ziele. Einerseits könne durch die „Grünpfeil-Regelung“ der Radverkehr in Städten flüssiger laufen und beschleunigt werden. Andererseits hat er den zukünftigen Straßenverkehr im Blick, der sich bisher vorrangig an den Anforderungen von motorisierten Teilnehmern orientiere. Der Grünen-Politiker möchte Gleichberechtigung erreichen – von Radfahrern, Fußgängern und Autofahrern.

Beim Rechtsabbiegen

Ein Standpunkt, den Vera Bücker nachvollziehen kann. Die Vorsitzende des hiesigen ADFC meint zu Janeceks Vorschlag: „Eine spannende Idee – dann wären Radfahrer einmal bevorrechtigt, sonst sind das ja meistens die Autofahrer.“ Aber wäre eine Umsetzung der Änderung für Gladbeck überhaupt denkbar?

Was meinen Sie?

Schnapsidee oder Geistesblitz? Was halten Sie – einerlei ob Radler, Autofahrer oder Fußgänger – von dieser Idee, das Rotlicht an Ampeln für Drahtesel-Nutzer abzuschaffen? Sagen Sie uns Ihre Meinung!

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„Warum nicht?“, meint Vera Bücker. Schließlich sei es ja auch möglich gewesen, Einbahnstraßen für Radler zu öffnen. Die Expertin zeigt sich aufgeschlossen, allerdings würde sie nicht pauschal grünes Licht für solch eine Änderung geben wollen. Bücker schränkt ein: „Man müsste punktuell gucken, wo diese ,grüne Regelung’ umsetzbar ist. Beim Rechtsabbiegen macht sie bestimmt in vielen Fällen Sinn. Bei Bordstein-Radwegen sollte das sowieso grundsätzlich gehen.“ An Drückampeln – auch bekannt als Anforderungsampeln – könnte „Grün trotz Rot“ wohl häufig funktionieren. An großen Kreuzungen müsste man von Fall zu Fall entscheiden. „Die Beratungen zum Radwegeverkehrskonzept in Gladbeck sind gerade angelaufen“, sagt Bücker. Vielleicht finde ja bei den Überlegungen der Vorstoß von Dieter Janecek Berücksichtigung. Die ADFC-Vorsitzende: „Unsere Stadt könnte ja in der Region eine Modellkommune für diese Regelung werden.“

Derzeit wird Bußgeld fällig

Die Polizeibehörde Recklinghausen stehe dem Thema „neutral“ gegenüber, sagt Sprecher Michael Franz. Der Gesetzgeber entscheide. Franz meint: „Wenn eine Verkehrsteilnehmer Rot hat, hat ein anderer nun mal Grün und kann eigentlich darauf vertrauen, freie Fahrt zu haben.“ Ein Radler, der bei Rot durchfährt, muss derzeit mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro rechnen, wird durch dieses Verhalten jemand gefährdet, sind 100 Euro fällig. Mit Unfallfolge und Sachbeschädigung: 120 Euro. Und einen Punkt in Flensburg gibt’s in allen drei Fällen.