Rückkehrmanagement begleitet abgelehnte Asylbewerber und versucht sie zur freiwilligen Ausreise zu bewegen. Letztes Mittel: die Abschiebung.

  • 72 Flüchtlinge kehrten freiwillig zurück
  • Beigeordneter Weichelt rechnet mit steigender Zahl der Ausreisen
  • Fast die Hälfte der Flüchtlinge in Gladbeck noch nicht registriert

72 Flüchtlinge haben zum Stand 30. Juni 2016 Gladbeck freiwillig gen Herkunftsland verlassen, drei wurden abgeschoben. „Rückkehrmanagement“ nennt die Stadtverwaltung das Prozedere, das Menschen ohne Bleiberecht zurückführt. Der Volksmund spricht schlicht von „Abschiebung“.

Von den 75 Rückkehrern stammte das Gros mit 18 Menschen aus Albanien, gefolgt von Bosnien-Herzegowina (13) und Serbien (12) – also Länder, die als sichere Herkunftsstaaten eingestuft sind. „Das Rückkehrmanagement ist vergleichsweise aufwendig“, sagt Rainer Weichelt. Aber der Erste Beigeordnete betont im gleichen Atemzug: „Wir führen das Verfahren mit der gleichen Konsequenz durch wie die Integration.“ Dabei solle allerdings die Menschlichkeit nicht auf der Strecke bleiben.

Entschlossenheit und trotzdem humanes Vorgehen – das verfolgen Doris Foerster, stellvertretende Leiterin des Amtes für Integration/ Sport und zuständig für das Ausländerwesen, sowie die „Rückkehrmanager“ Michael Slosharek und Monika Kuschnierz. Federführend bei Asylverfahren und Entscheidungen über Asylanträge ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Habe ein Antragsteller sämtliche Rechtsmittel ausgeschöpft und erhalte einen negativen Bescheid, bestehe eine Frist von sieben bis 30 Tagen zur freiwilligen Ausreise – vorausgesetzt, es liege ein Pass oder ein vergleichbares Dokument vor. In persönlichen Gesprächen versuchen die Fachleute, Betroffene zur Rückkehr zu bewegen, helfen bei Organisation und Kostenübernahme.

„Will jemand nicht freiwillig gehen, müssen wir Zwangsmittel anwenden“, so Doris Foerster. Sprich: Abschiebung. Der Flieger werde über die Zentrale Flugabschiebung in Bielefeld gebucht: „Da die Flüge meistens früh sind, können wir auch mal nachts um 2 Uhr bei den Betroffenen stehen.“ Und zwar ohne Vorwarnung: „Das ist vom Gesetzgeber verboten.“

Vor Ort sind Monika Kuschnierz und ihr Kollege im Einsatz, unterstützt vom Kommunalen Ordnungsdienst und der Polizei: „Wir gucken zum Beispiel, dass keine Scheren oder Waffen griffbereit sind, damit es nicht zu einer Kurzschlusshandlung kommen kann.“ Sie begleiten die abgelehnten Asylbewerber zum Airport, warten bis sie tatsächlich im Flugzeug abgehoben haben, bevor es retour nach Gladbeck geht. In einem Fall, so erinnert sich Slosharek, seien für eine Person zehn Einsatzkräfte von Nöten gewesen. Einig sind sich die drei Fachleute: Bei Familien ist ihre Arbeit besonders hart: „Das bleibt nicht in den Kleidern hängen.“

Weichelt rechnet mit steigenden Rückkehrerzahlen: „Bis Jahresende könnten es um die 200 sein.“ Grund: Viele Flüchtlinge, in Gladbeck knapp 450 von 1000, sind noch nicht registriert, so dass die Anerkennungsverfahren erst anlaufen müssen. Dann entscheidet sich: Darf ein Bewerber bleiben? Oder muss er in sein Herkunftsland zurückkehren?