Leiterin Karin Byrszel und Sozialdezernent Rainer Weichelt wollen Dialog von Sachbearbeitern und Kunden stärken, um Probleme rechtzeitig zu klären.
Rund 10 720 Leistungsempfänger betreut das Jobcenter an der Wilhelmstraße. Das bedeutete im vergangenen Jahr: Die gut 100 Mitarbeiter erteilten 45 000 Bescheide, in den allermeisten Fällen ohne Beschwerden der Bürger. Aber eben nicht immer (siehe Tabelle). Manche Jobcenter-Kunden zogen auch vor Gericht.
Derartige Konflikte könnten oft schon im Vorfeld aus der Welt geschafft werden, ist Jobcenter-Leiterin Karin Byrszel überzeugt. Wenn Leistungsempfänger und Sachbearbeiter vorab im Gespräch Probleme aus der Welt geräumt hätten und nicht erst im Verfahren, die dann mit einem Vergleich (ohne Urteil) enden. Deshalb ist es erklärtes Ziel des Beschwerdemanagements, das Jobcenter und Stadtverwaltung verfolgen: Im Dialog sollen Fragen geklärt und „die schnellste und beste Lösung“ gefunden werden, um im beiderseitigen Interesse aufwändige Verfahren zu vermeiden. „Wir wollen da noch enger mit den Kunden zusammenarbeiten“, sagt Sozialdezernent Rainer Weichelt.
Geld gerecht verteilen
Byrszel beschreibt eine Situation, wie sie Jobcenter-Mitarbeiter erleben: Da legt ein Antragsteller nicht alle notwendigen Unterlagen vor oder es fehlen entscheidende Hintergrund-Informationen – und der Sachbearbeiter kommt zu einem falschen Ergebnis, sprich: Bescheid. Byrszel räumt aber auch ein, dass den Mitarbeitern in ihren Hauses Fehler unterlaufen können.
Weichelt findet zwar: „Aus unserer Sicht gibt es angesichts der großen Menge von Bescheiden wenig Klagen“, aber am liebsten wäre ihm, „wenn alle zufrieden wären“. Das Gesamtvolumen des Jobcenters umfasse 63 Millionen Euro: „Allein 53 bis 54 Millionen sind Hartz-IV-Leistungen. Das ist eine Solidarleistung der Gesellschaft. Ich sehe die Notwendigkeit, das Geld gerecht zu verteilen.“ Ihm sei jedoch klar: „Dabei entstehen auch Konflikte.“ Vor allem, wenn es um Ermessungsspielräume gehe. Die Jobcenter-Chefin nennt ein typisches Beispiel: „Es muss ein neues Kinderbett her. Gibt es dafür eine einmalige Beihilfe?“ Oder für einen Umzug?
Ein Streitpunkt: Sanktionen
Weitere Streitpunkte: „Sanktionen, wenn die Kunden-Mitwirkungspflicht nicht erfüllt wird“, so Byrszel. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Kunde eine Bildungsmaßnahme schwänzt. Neben dem Leistungsbereich betreut das Jobcenter nämlich auch die Stellen-Vermittlung: „1095 Menschen konnten wir 2015 in den Arbeitsmarkt integrieren.“ Und auch für diesen Sektor gilt: Eine enge Kooperation zwischen Kunden und Sachbearbeitern kann hilfreich sein.