Gladbeck. . 70 bis 80 Mal im Jahr wollen Gladbecker vor Gericht ihre Interessen gegenüber der Stadt erstreiten. In 70 Prozent der Fälle unterliegen die Kläger.
In 70 bis 80 Gerichtsverfahren pro Jahr ziehen Bürger gegen die Stadt Gladbeck vor Gericht, so Rathaus-Sprecherin Christiane Schmidt. In 70 Prozent der Fälle würden die Kläger unterliegen, die Stadt in fünf Prozent. Bei einem Viertel der Prozesse komme ein Vergleich zustande.
Haftpflichtschaden
Bürger klagen aus vielerlei Gründen, so die Auskunft von Rechtsamtsleiter Dr. Guido Hüpper und seinem Mitarbeiter Michael Brüggemann. Angenommen ein Passant stolpert über eine Wurzel, die ihm auf einem öffentlichen Weg in die Quere kommt, und verletzt sich. Im Ernstfall müsste die Haftpflichtversicherung der Stadt für den Schaden aufkommen.
Anwohner-Kosten
Weiteres Beispiel: Anwohner wollen sich nicht mit der Kostenbeteiligung abfinden, die bei einer Straßensanierung nach städtischer Berechnung fällig würde. So ist eine geplante Maßnahme vor der eigenen Haustür für Bewohner der Straße „In der Mark“ ein Stein des Anstoßes. Über „die Art des möglichen Ausbaus und eventuelle Kosten“, berichtet Schmidt, entstanden bereits hitzige Diskussionen: „Aber ein Verfahren in dieser Sache ist bis jetzt nicht anhängig.“
Baumschutz und Wohngeld
Da ist der Baum, den ein Bürger partout fällen möchte – was ihm aber untersagt ist. Gladbecker wehren sich gerichtlich gegen erhobene Grundbesitzabgaben oder wollen ein (höheres) Wohngeld erstreiten. Mit solchen Fällen befassen sich Gerichte ebenfalls: „Jemand möchte an seinem Haus einen Balkon anbringen, erhält dafür aber keine Genehmigung.“
Jugendhilfegesetz
Die Stadtverwaltung bekommt es auch mit Klagen gegen Vollstreckungen des Jugendhilfegesetzes zu tun. Christiane Schmidt nimmt beispielhaft folgenden Fall an: „Aus einer Familie soll ein Kind herausgenommen und in einer Pflegefamilie untergebracht werden.“ Solche Situationen seien oft sehr emotional.
Vier- bis fünfmal ist Stadt Klägerin
Zu den komplexesten Verfahren zählen nach Einschätzung der Stadtverwaltung Prozesse, die sich um das Aufenthaltsrecht von Asylbewerbern drehen. Denn, so Stadtsprecherin Christiane Schmidt: „Es gibt in diesen Fällen viele Rechtswege, die eingeleitet werden können.“
Und wie oft geht die Stadtverwaltung gerichtlich gegen Gladbecker vor? – „Das kommt sehr, sehr, sehr selten vor – vier oder fünf Mal im Jahr“, sagt Schmidt, „das liegt daran, dass wir in den meisten Fällen Bescheidgeber sind.“ Wenn es dennoch zum Rechtsstreit komme, handele es sich häufiger um Verfahren aus dem Bereich der Jugendhilfe. Schmidt: „Die Stadt klagt beispielsweise bei Vaterschaftsfeststellungen und Unterhaltszahlungen.“