Gladbeck. Im Schnitt gibt es pro Tag zehn Unfälle im Kreis mit Fahrerflucht. Ermittler sind auf möglichst detailreiche Zeugenaussagen angewiesen.

An jedem Tag des vergangenen Jahres gab es im Schnitt zehn Unfälle mit Personen- oder Sachschaden, bei denen sich die Fahrer aus dem Staub gemacht haben. Das meldet die Recklinghäuser Polizei im Verkehrsunfallbericht 2015 für ihren Zuständigkeitsbereich.

Dieser Bericht umfasst die zehn Städte des Kreises Recklinghausen inklusive Gladbeck sowie die Stadt Bottrop. 730 000 Menschen leben in diesem Ballungsraum, hier sind 504 000 Kraftfahrzeuge aller Art angemeldet, 50 000 mehr als 2014. Den Polizisten des Verkehrsdienstes sind die Unfallfluchten ein Dorn im Auge.

Es geht zum einen um die schlimmen Fälle, bei denen Menschen verletzt oder gar getötet werden – und zum anderen um die vielen Hundert Sachschäden am Straßenrand oder auf dem Supermarktparkplatz. Davon ist beinahe jeder Besitzer irgendwann betroffen und ärgert sich schwarz über die Macke, die sein Auto vor dem Baumarkt verpasst bekommen hat – vor allem wenn sich bei der Reparatur herausstellt, dass eine vermeintliche Bagatelle „mal eben“ einen Tausender und mehr kostet.

Aufklärungsquote: 49,9 Prozent

3568 Unfallfluchten hat die Recklinghäuser Polizei registriert, davon wurden 1782 aufgeklärt (49,9 %). 2014 waren es noch 3472 Fälle mit einer Aufklärungsquote von 50,5 % (1753 Fälle). Menschen wurden in 154 Fällen verletzt, davon wurden 81 % aufgeklärt. 2014 waren es 150 Fahrerfluchten mit Personenschäden, 67 % konnten aufgeklärt werden. 3414 Mal blieb es im vergangenen Jahr beim Sachschaden (49 % aufgeklärt), 2014 lag die Zahl bei 3322 und die Aufklärungsquote bei 50 %.

Da ist das Stichwort: Mit Polizeiarbeit ist nicht zu beeinflussen, wie viele Autofahrer anderen auf den Parkplatz eine Beule in die Karosse fahren und dann türmen – auf der anderen Seite sind die Ermittler dringend auf die Angaben aufmerksamer Zeugen angewiesen.

„Fahrerfluchten sind sehr schwierig aufzuklären, wenn nicht jemand einen Unfall beobachtet hat und sich bei uns meldet“, sagt Wieland Schröder von der Pressestelle der Recklinghäuser Polizei. „Zeugen sind das A und O.“ Und so ruft die Polizei immer wieder potenzielle Zeugen dazu auf, sich zu melden. „Am besten ist, sich nicht nur das Kennzeichen des Unfallautos zu notieren, sondern auch Details zum Fahrer: Mann oder Frau, Haarfarbe, Statur, Kleidung… Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat.“

Folgen einer Fahrerflucht können bei einer Verurteilung Geldstrafen, Fahrverbote oder Führerscheinentzug bis hin zur Haftstrafe sein. Fahrerflucht gilt übrigens auch für Fälle, in denen Bäume, Straßenschilder oder Bauwerke beschädigt wurden, ohne dies zu melden.