Ostern ohne Osterfeuer – das ist für manch einen wie Weihnachten ohne geschmückten Tannenbaum. Doch wer demnächst, zum Fest im März, Holzscheite in Flammen aufgehen lassen möchte, muss einiges beachten. Vorweg: Ein Osterfeuer ist keine willkommene Gelegenheit, Gerümpel und Abfall loszuwerden! Kirchengemeinden, Organisationen, Vereine und Gruppen entzünden das Brauchtumsfeuer: in den vergangenen Jahren beispielsweise am Kotten Nie, an Heilig Kreuz oder in Kleingartenanlagen. Hier die sind wichtigsten Punkte, die beim Abbrennen eines Osterfeuers zu beherzigen sind.
1Ohne eine Anmeldung im städtischen Ordnungsamt sieht’s für die Veranstalter des Spektakels zappenduster aus. Das Feuer darf am Ostersamstag, -sonntag oder Ostermontag entzündet werden.
2Was eigentlich selbstverständlich sein sollte: Gefahren und erhebliche Belästigungen für das Umfeld – beispielsweise ein Übergreifen des Feuers von der Brandstelle auf die Nachbarschaft und starke Rauchentwicklung – müssen ausgeschlossen sein.
3Osterfeuer in unmittelbarer Nähe von Verkehrswegen, Gebäuden, Baumen und Pflanzen sind tabu, um eine Gefährdung zu vermeiden.
4Als Brennmaterial sind ausschließlich unbehandeltes Holz sowie Baum- und Strauchschnitt zulässig.
5Dieses Brennmaterial sollte erst einige Tage vor dem Entzünden des Feuers aufgeschichtet werden. Dies hat zweierlei Gründe. Einerseits sollen der Holzstoß nicht andere Zeitgenossen dazu animieren, ihren privaten Unrat und ausrangierte Gegenstände hinzuzustellen, so dass eine wilde Müllkippe entsteht. Andererseits spielt der Tierschutz eine Rolle.
6Denn Kleintiere wie Igel und Kaninchen könnten sich in dem Holz einen Unterschlupf suchen, Vögel darin Nester bauen. Bevor der Stoß entzündet wird, das Material noch einmal umschichten, um Tiere daraus zu vertreiben.
7Finger weg von Brandbeschleunigern wie Benzin!
8Sollte ein so starker Wind herrschen oder aufkommen, dass es beim Osterfeuer zu Funkenflug kommen könnte, muss das Abbrennen abgeblasen werden.
9Für den Ernstfall sollten Sand, Wasser oder ein Feuerlöscher zur Hand sein.
10Nach dem Abbrennen Rückstände mit Erde abdecken oder in den Boden arbeiten.