Gladbeck. . Die vorhandene Tempobeschränkung mit Tempo 30 auf der Grabenstraße wird kurzfristig bis zur Kreuzung Graben-/Wilhelmstraße ausgedehnt.
Die Schadstoffwerte an der Bundesstraße 224 (Feinstaub und Stickstoffdioxid) sorgen in Gladbeck derzeit für viel Aufsehen, nachdem die neue LANUV-Messstation (in Höhe Goethestraße) Ende Januar in Betrieb gegangen ist.
Neben dieser Messstation gibt es noch den so genannten Passivsammler, der ebenfalls Stickstoffdioxid misst, und zwar in Höhe der Grabenstraße. Obwohl der hier gemessene Wert laut städtischem Umweltrefreat in den letzten Jahren gefallen ist, überschreitet er auch hier weiterhin den von der Europäischen Union (EU) vorgeschriebenen Jahres-Grenzwert um ca. zehn Prozent. Um diesen Wert zu senken, hat die Stadt nun eine konkrete Maßnahme beschlossen:
Da für die Stickstoffdioxid-Belastung der Straßenverkehr eine der Hauptquellen ist, wird kurzfristig die vorhandene Tempobeschränkung mit Tempo 30 auf der Grabenstraße bis zur Kreuzung Graben-/Wilhelmstraße in nördliche Richtung ausgedehnt. Zudem wird geprüft, ob die zeitweise auftretenden Staus, gerade bei Einsatzfahrten der Feuerwehr und des Rettungsdienstes, weiter verringert werden können.
Stadt erneuert ihre Forderung nach Einbeziehung der B 224 in die Umweltzone
Da die Messwerte des Passivsammlers auch durch den Verkehr auf der B 224 maßgeblich beeinflusst werden, will die Stadt bei der Bezirksregierung Münster zudem ihre langjährige Forderung nach Einbeziehung der Bundesstraße 224 in die Umweltzone erneuern. Bislang ist die B 224 von der Umweltzone Ruhr ausgenommen, so dass zum Beispiel Lkw ohne jede Einschränkung die Route als Nord-Süd-Fernverkehrsachse nutzen können.
Seit vielen Jahren spielt die Forderung nach Einbeziehung der B 224 in die Umweltzone auch in der A52-Diskussion eine wesentliche Rolle, da mit einer solchen Maßnahme ein wesentlich verbesserter Schutz für die Gladbecker Bevölkerung erreicht würde.