Gladbeck. Gesichter der aufgenommenen Täter sind oft nur schemenhaft zu erkennen.Die WAZ hakte bei Gladbecker Banken und der Polizei zu den Gründen nach.
Die Polizei hat jetzt das Foto einer Überwachungs-Videokamera veröffentlicht und bittet um Mithilfe aus der Bevölkerung. Wer kann Angaben zum abgebildeten jungen Mann machen, der bereits am 19 November 2015 in Praxisräume an der Hochstraße 55 eingebrochen ist und die Kaffekasse der Angestellten gestohlen hat ( 0800-2361 111)? Die Bildqualität ist schlecht, das Gesicht nur schemenhaft zu erkennen. Die WAZ hakte nach, warum die Überwachungstechnik auch von Banken oft nur mangelhafte Aufnahmen liefert, obwohl die aktuelle Qualität der Kleinkameras – wie heutzutage nahezu jedes Handyfoto belegt – bessere Darstellungen ermöglicht.
Es gebe keine Verpflichtung für Banken, Überwachungskameras einzusetzen, sagt Wilhelm Uhlenbruch, Pressesprecher der Volksbank Ruhr Mitte. Gleichwohl seien die Filialen, um die Fahndungsarbeit der Polizei zu unterstützen, mit Kameras ausgestattet. „Im letzten Jahr haben wir 38 000 Euro investiert, um die Überwachungstechnik zu modernisieren, so dass viele Geräte jetzt mit Farbkameras ausgestattet sind.“ Nur in einigen alten Geräten gebe es noch weniger gute Technik. Aufnahmen via Kamera erfolgten sowohl im Gebäudeinneren, wie an den Bargeldautomaten. Die Qualität der Bilder hänge zudem auch von der Beleuchtungssituation und der Nachbearbeitung durch die Polizei ab.
Dass zum Beispiel starkes Gegenlicht, beispielsweise durch direkte Sonneneinstrahlung schlechtere Bilder liefert, darauf weist auch Matthias Bludau von der Stadtsparkasse Gladbeck hin. Das beeinflusse dann trotz guter Auflösung die Qualität der Bilder von Geldautomaten. Gleichwohl sei die Kameratechnik in den Foyers der Sparkasse modern und liefere gute Bilder. „Wir versuchen möglichst auf dem neuesten Stand zu bleiben und rüsten so unsere Technik regelmäßig nach.“ Anders als viele private Unternehmer, die in Büros oder Praxen stark veraltete Technik nutzen.
„Wir müssen mit dem arbeiten, was wir zur Verfügung gestellt bekommen“, erklärt Polizeisprecherin Ramona Hörst. „Wir sichten das Material und versuchen, gegebenenfalls über Bildbearbeitung noch etwas herauszuholen, um die Qualität zu
verbessern.“ Selbstverständlich überlege die Polizei manchmal, ob eine Herausgabe der Fotos sinnvoll sei. „Aber wir neigen dazu, sie immer zu nutzen, in der Hoffnung, ein Bekannter erkennt die Person auf dem Foto und gibt uns einen Hinweis.“
Ein starker Partner ist die Vestische. In allen Bussen arbeiten mittlerweile hochauflösende Kameras. „Die Kameras liefern gestochen scharfe Bilder. Die Polizei fordert sie häufig und gern an“, sagt Sprecher Reimund Kreutzberg. Dabei gehe es nicht nur um Straftaten im Bus. Im Fall des Brandanschlags auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft kürzlich in Marl sichtete die Polizei das Material der Vestischen, weil die Täter möglicherweise mit dem Bus fuhren. Im akuten Notfall können Bilder der Überwachungskameras auch live in die Polizeileitstelle übertragen werden.
Regeln für die Veröffentlichung
Warum zwischen einer Tat – wie etwa dem Raubüberfall auf eine bedrängte Kundin am Bankautomaten der Volksbankfiliale an der Feldhauser Straße Anfang Mai 2014 – und der Veröffentlichung entsprechender Fahndungsfotos aus Überwachungskameras oft Wochen liegen (im Zweckeler Fall waren es zwei Monate), erklärt Polizeisprecherin
Ramona Hörst: Das hänge damit zusammen, dass die Polizei solche Bilder nicht ohne Beschluss eines Richters veröffentlichen dürfe.
„Und außerdem ist so eine Öffentlichkeitsfahndung nur dann erlaubt, wenn zuvor alle anderen Mittel keinen Erfolg gebracht haben“, so Hörst. Anders ausgedrückt: Die öffentliche Fahndung mithilfe von Fotos ist das letzte Mittel.
Bei der Veröffentlichung hält die Polizei zudem zusätzliche Regeln ein. Zwar ist auch sie bei Facebook vertreten, doch Fahndungsbilder veröffentlicht sie dort nur verpixelt – versehen mit einem Link zum Presseportal der Polizei, wo sich die Nutzer dann die unverpixelten Fotos ansehen können.
„Denn wenn die Öffentlichkeitsfahndung beendet ist, können wir die Fotos nur auf unserem eigenen Portal wieder zuverlässig löschen“, erklärt Ramona Hörst.