Gladbeck. . Der Sozialausschuss befürwortet nach langer Diskussion und nicht ohne Bedenkendie Einführung des neuen Systems. CDU-Kompromissvorschlag abgelehnt.
Trotz der quer durch alle Fraktionen geäußerten Bedenken befürwortete die Mehrheit der Mitglieder des Sozialausschusses dann doch die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Flüchtlinge in Gladbeck. Dem Fachaussschuss wurde am Montagabend hierzu aber nicht – was möglich gewesen wäre – die Entscheidungshoheit überlassen. Zu dem wichtigen und im Vorfeld breit diskutierten Thema, so erklärte Sozialdezernent Rainer Weichelt, werde letztlich der Rat den Beschluss fassen (26. November).
Das Land hat mit seiner Rahmenvereinbarung mit den Krankenkassen rechtlich den Weg freigemacht, um ab kommendem Jahr die Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abzurechnen.
Vorauszahlung von 200 Euro pro Flüchtling
Mit der Gesundheitskarte ist eine Inanspruchnahme medizinischer Hilfe für Flüchtlinge ohne Umwege (Bewilligung durch Sozialamt) möglich.
Die Krankenkasse (hier: Knappschaft) rechnet ihre Ausgaben vierteljährlich mit der Stadt ab. Als Vorauszahlung ist ein monatlicher Abschlag je Flüchtling in Höhe von 200 Euro, sowie eine Verwaltungskostenpauschale (10 Euro) zu zahlen.
Die Entscheidung, sie einzuführen oder das alte System beizuhalten, ist den Kommunen überlassen.Warum das aus Sicht der Stadtverwaltung sinnvoll ist, führte Rainer Weichelt aus: „Erstens, um Kosten zu sparen, wenn die Fachleute der Krankenkassen die Entscheidung zur Gesundheitsbehandlung treffen und nicht das Sozialamt der Stadt“; zweitens werde dadurch der Verwaltungsaufwand schlanker, und letztlich erfolge so drittens „eine Gleicherstellung der Flüchtlinge mit den Normalbürgern“.
Die SPD stimmte dem im Grundsatz zu, äußerte aber Bedenken, ob man die in den Stadtstaaten Hamburg und Bremen gemachten Erfahrungen – dort führte die eingeführte eGK zu Millioneneinsparung – eins zu eins auch für NRW erwarten könne. Der Beschlussvorschlag solle zudem mit dem Passus ergänzt werden, dass „aktuelle Entwicklungen im Asylbewerberleistungsgesetz zu berücksichtigen und in die Verwaltungsabläufe einzuplanen sind“, so Ratsherr Norbert Dyhringer.
Weichelt hatte zuvor angemerkt, dass vor der Einführung der eGK noch geklärt werden müsse, ob der bis Ende 2016 laufende Kooperationsvertrag mit dem Kreisgesundheitsamt (Begutachtung von Behandlungsanträgen) vorzeitig gekündigt werden könne. Die CDU stellte deshalb die Frage: „Besteht für die schnelle Einführung wirklich Not?“ Denn ob die Gesundheitskarte wirklich die erhofften Einsparungen und Entlastungen bringe, sei zweifelhaft, so Ratsfrau Müzeyyen Dreessen. Die CDU legte deshalb den Beschlussvorschlag vor, bis zum Jahresende 2016 abzuwarten (wie z.B. Gelsenkirchen), welche Erfahrungen Kommunen machen, die die eGK eingeführt haben. Ohne Erfolg: Mehrheitlich – bei acht Ja-Stimmen – wurde der von der SPD ergänzte Verwaltungsvorschlag angenommen.