Gladbeck. . Polizeibehörde Recklinghausen, zuständig für Gladbeck, nennt vierstellige Zahl von Fehlalarmen. Betreiber von Einbruchmeldeanlagen müssen zahlen.
Wenn eine Alarmanlage an einem Gebäude oder Grundstück ausgelöst wird, meldet sie: Hier ist jemand am Werk, der an diesem Objekt nichts zu suchen hat. Und die Polizei rückt aus, um Einbrecher dingfest zu machen. Doch bisweilen stellen die Beamten vor Ort auch fest: Es handelt sich bei diesem Einsatz um einen Fehlalarm. Und davon gibt es eine ganze Menge. „Wir haben einen hohen Anteil an Fehlalarmen“, sagt Michael Franz, Sprecher der Polizeibehörde in Recklinghausen.
Technische Mängel
Bei einem blinden Alarm werden die Betreiber der Anlage zur Kasse gebeten. Der Polizeisprecher erläutert: „Wenn wir keinerlei Hinweise darauf haben, dass etwas passiert ist und alles auf einen Fehlalarm wegen technischer Mängel oder einer fehlerhaften Wartung deutet, gelten grundsätzlich die allgemeinen Verwaltungsgebühren.“
Meldung in der Zentrale
Brandmeldeanlagen, so der hiesige Feuerwehr-Chef Thorsten Koryttko, „sind in den Zentrale in Recklinghausen aufgeschaltet“. Fehlerhafte Auslösungen seien „außergewöhnlich“.
Wer den Notruf wähle, tue dies in der Regel „im guten Willen“. Beispiel: „Jemand bemerkt Rauch, und es stellt sich heraus: Die Nachbarn grillen.“
Die Polizei unterscheidet zwischen zwei Arten von Einbruchmeldeanlagen. Da gibt es diejenigen für große Objekte wie Banken; diese Anlagen sind direkt zur Polizei aufgeschaltet. Wenn sie ohne ersichtlichen Grund anschlagen, koste das den Betreiber 87 Euro pro Einsatz, so Franz. Bei Technik, die Privatpersonen installiert haben und die keine direkte Verbindung zur Polizei hat, schlägt ein Fehlalarm mit 110 Euro pro Einsatz zu Buche.
Ein Blick in die Statistik: „Bei privat genutzten Einbruchmeldeanlagen hatten wir im Kreis Recklinghausen und in Bottrop 1393 Fehlalarme im Jahr 2014.“ Bei Anlagen mit direktem Draht zur Polizei waren es 51 Fälle. Der Vergleich zum Jahr 2013: 1574 Mal schlugen private Anlagen an, 55 Mal löste die Technik bei großen Objekten einen Polizeieinsatz aus. Michael Franz sagt: „Die Zahlen schwanken, doch wir liegen seit 2012 auf jeden Fall über 1000.“
Missbrauch des Notrufs
Eine andere Kategorie sind jene Notrufe, die bewusst die Polizei auf eine falsche Fährte setzen. Das könne sogar als eine Straftat gewertet werden, wenn der Anrufer gefasst wird: „Bei Missbrauch des Notrufs ist eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr angedroht.“ Wie häufig Menschen ohne triftigen Grund die 110 wählen, lasse sich nicht beziffern: „Aber die missbräuchliche Nutzung des Notrufs ist seit Jahren ein Thema.“ Der Polizeisprecher stellt klar: Wer die Einsatzkräfte in dem Glauben alarmiert, dass ein Notfall vorliege und dies sich nicht bestätige, müsse keine Sanktionen oder Kosten befürchten. Lieber einmal zu viel gemeldet als zu wenig. Michael Franz: „Jede Beobachtung kann wichtig sein“ – je mehr Erkenntnisse, desto erfolgreicher die Arbeit der Polizei, um Einbrüchen vorzubeugen.