Gladbeck. . Intensive Geschwindigkeitskontrollen rund ums Gladbecker Rathaus sind die Reaktion auf Bürgerbeschwerden. Auch Verhalten von Radlern wird moniert.
Eigentlich gilt ab dem Kreisverkehr auf der Postallee und auf der Friedrich-Ebert-Straße bis zur Lambertistraße Schrittgeschwindigkeit für Autofahrer. Eigentlich. Weil aber etliche Zeitgenossen doch Gas geben, haben sich Bürger hilfesuchend an die Polizei gewandt. Polizeisprecher Michael Franz: „Die letzte Beschwerde bezog sich auch auf Radfahrer.“ Der Vorwurf: Sie fahren ebenfalls nicht immer korrekt. Die Polizei prüfe bei Bürgeranliegen, ob ein Problem vorliege. Offensichtlich ist dies im besagten Bereich der Fall, denn die Beamten stehen dort zur Zeit häufig und nehmen Autofahrer ins Visier, die allzu flott unterwegs sind. Neben dem Rathaus bezieht die Polizei Posten mit der Laserpistole.
In einer Stunde fünf bis zehn Verstöße
Verkehrssünder gibt es dort laut Stadtsprecherin Christiane Schmidt einige. Der Kommunale Ordnungsdienst spreche von jedem fünften, der das Tempolimit missachte. Polizeisprecher Franz sagt: „In einer Stunde haben die Kollegen fünf bis zehn Verstöße festgestellt.“ Schmidt: „Einen Unfallschwerpunkt haben wir da zwar nicht, aber in dem geteilten Raum für Autofahrer und Fußgänger kann es zu brisanten Situationen kommen.“ Zumal nicht nur das vorgeschriebene Tempo Autofahrer ausbremst. Verboten ist auch, von der Friedrich-Ebert-Straße geradeaus Richtung Post und über den Rathaus-Vorplatz, vorbei an Café Schwarte, zu fahren. Nur Taxen und Busse haben freie Bahn. Wer sich durch das Verbot nicht aufhalten lässt, muss damit rechnen, dass die Polizei ihn zur Rechenschaft zieht. Michael Franz: „Die Menschen fahren da gerne her, um ein paar Kilometer zu sparen.“ Oder Zeit.
Was bedeutet Schrittgeschwindigkeit?
Doch was bedeutet „Schrittgeschwindigkeit“? Franz erläutert: „Da gibt es keinen festgesetzten Wert. Laut Rechtsprechung geht man von sechs, sieben Stundenkilometern aus.“ Die Polizei müsse zur Kontrolle von Schrittgeschwindigkeit nicht einmal Blitzer einsetzen. Die visuelle Einschätzung der Beamten genüge, so die Rechtsprechung, um einen Autofahrer anzuhalten und auf sein Verhalten hin anzusprechen. Werde aber geblitzt, wird ein Bußgeld fällig: Bei bis zu zehn Kilometern in der Stunde zu viel sind das 15 Euro, zeige der Tacho eine Überschreitung von mehr als 21 Stundenkilometern an, kostet das 80 Euro Bußgeld und einen Punkt in der „Sünderkartei“ in Flensburg. Noch teurer wird’s ab 31 Stundenkilometern über dem Limit, obendrein ist der Führerschein für einen Monat weg.