Gladbeck. Gute Nachricht für Gladbecker Eltern: Vor dem Hintergrund des kommenden Kita-Streiks gibt es doch noch Chancen für eine Erstattung der Kita-Gebühren.

„Selbstverständlich werden Eltern in Gladbeck genauso behandelt wie in Dortmund und Gelsenkirchen. Zwar ist uns jetzt noch ausdrücklich von der Bezirksregierung bestätigt worden, dass im Fall eines Streiks Kindergartengebühren nicht erstattet werden dürfen. Wenn Dortmund und Gelsenkirchen jetzt aber die Erlaubnis erhalten, werden natürlich auch wir Eltern die Beiträge zurückzahlen“, verspricht Bürgermeister Ulrich Roland (SPD).

In Gelsenkirchen und Dortmund sollen nach einem Beschluss der Stadträte den Eltern die Kita-Gebühren erstattet werden. Dies hat im Jahr 2009 ebenfalls der Rat der Stadt Gladbeck beschlossen. Aber das NRW-Innenministerium hatte dies später ausdrücklich verboten. „Im Sinne der Eltern hoffe ich, dass die Aufsichtsbehörde dieses Mal positiv entscheidet“, unterstreicht Roland.

Natürlich habe sich die Stadt Gladbeck um die Einrichtung von Notgruppen bemüht. Aber: Rund 90 Prozent der Erzieherinnen und Erzieher in Gladbeck seien Mitglied der Gewerkschaft ver.di und können sich damit am Streik beteiligen. Hierbei handele es sich um ein wichtiges und garantiertes Grundrecht. Gladbeck sei anders als viele andere Städte gewerkschaftlich sehr gut organisiert.

„Erzieherinnen rücken in den Fokus“

„Historisch betrachtet verfügen frauentypische Berufe eher über einen geringen Organisationsgrad in Gewerkschaften. In Gladbeck sieht die Situation dagegen positiv aus“, erklärt Barbara Richter, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Gladbeck. „Ich begrüße es sehr, dass diese Berufsgruppen endlich in den Fokus gerückt werden.“ Von diesem Streikrecht machen in Gladbeck ab Montag, 11. Mai, alle gewerkschaftlichen organisierten Erzieherinnen und Erzieher der städtischen Kindertageseinrichtungen Gebrauch.

Dies führe dazu, dass während des Streiks in den Kindertagesstätten durch das wenige übrige Personal nur einige Notdienstgruppen eingerichtet werden können. Von den rund 660 betroffenen Kindern würde dadurch für 86 ein Betreuungsangebot eingerichtet. Die Stadt Gladbeck habe die Gewerkschaft ver.di im Vorfeld ausdrücklich um den Abschluss einer Notdienstvereinbarung gebeten. Dieser Wunsch sei jedoch abgelehnt worden. Damit seien der Stadt „die Hände gebunden“, heißt es in einer aktuellen Mitteilung. Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtungen könne niemand zum Notdienst gezwungen werden.