Ja, es gibt das verfassungsmäßig gesicherte Grundrecht auf Religionsfreiheit. Am Recht der Moscheegemeinde, den Muezzin vom Minarett aus zum Gebet rufen zu lassen, besteht überhaupt kein Zweifel. Den Muezzin-Ruf gibt es übrigens in vielen Nachbarstädten seit längerem. Dennoch weiß auch die Stadtspitze, dass hier hochsensibles Terrain betreten wird. Gerade in Zeiten zunehmender Ängste vor einer Islamisierung, so unbegründet sie auch sein mögen, wäre es sinnvoll gewesen, vor allem die christlichen Kirchen vorab in das Thema einzubinden. Um Verständnis dafür zu wecken, dass, wo Glocken läuten, auch Muezzin-Rufe möglich sein sollten. Für das oft beschworene gute Miteinander der Kulturen braucht es Transparenz und den Dialog – aber nicht erst, wenn Fakten geschaffen worden sind. Das schafft eher Distanz und schürt Ängste.