Sechs Jahre Haft sieht das Landgericht Essen als angemessen für drei fast tödliche Stiche in einem Eifersuchtsdrama an.
Keinen Anhaltspunkt für Notwehr sieht das Essener Schwurgericht im Gladbecker Eifersuchtsdrama. Es bewertet die fast tödlichen Messerstiche als versuchten Totschlag und verurteilt Vladimir B. zu sechs Jahren Haft. Außerdem wies es den 30-Jährigen in eine geschlossene Entziehungsanstalt ein.
Ohne den Alkohol, den alle Beteiligten in der Nacht zum 17. Juli vergangenen Jahres in einem Gladbecker Park getrunken hatten, wäre es wohl auch nie zu dieser Tat gekommen. Das spätere Opfer der Tat, ein 36-Jähriger, hatte dort mit seiner elf Jahre jüngeren Freundin getrunken. Zu der Gruppe gehörte auch der den beiden nur flüchtig bekannte 30-Jährige. Als die Frau beim Rumalbern ins Wasser geschubst wurde und zornig weglief, soll der 30-Jährige sie begleitet und ihr einen trockenen Pulli gereicht haben. Dafür bedankte sie sich mit einer Umarmung.
Das muss ihr Freund wohl missverstanden haben. Er folgte den beiden. Laut Urteil muss er sich aktiv eingeschaltet haben und seinen Kontrahenten möglicherweise mit einer Bierflasche leicht im Gesicht getroffen haben. Darauf soll er von seinem Kontrahenten drei Stiche in den Körper versetzt bekommen haben. Die Freundin bekam davon nichts mit, weil sie schon weitergegangen war. Als sie die blutende Wunden an ihrem Freund sah, reagierte sie sofort: „Ich steckte ihm mein T-Shirt in die Brust.“Dank schneller notärztlicher Versorgung wurde er gerettet.
Der Angeklagte hatte sich auf Notwehr berufen, das Opfer hatte jede Provokation verneint. Auf diese beiden Aussagen wollte das Essener Schwurgericht nicht bauen. Zurückgreifen konnte es auf einen neutralen 18-Jährigen, der aus dem Fenster eines Hauses schaute. Richter Andreas Labentz: „Er hatte einen Logenplatz, von dem aus er die Tat beobachten konnte.“
Danach hatte es eine Schubserei zwischen den beiden Männern gegeben, mehr nicht. Die Freundin sei sogar dazwischen gegangen und habe beide getrennt. Erst danach hätte Vladimir B. sein Messer mit der 20 Zentimeter langen Klinge gezogen und dreimal zugestochen.
Dem Angeklagten hielt das Gericht die vielen Vorstrafen vor. Er neige zur Gewalt, wenn er Alkohol getrunken hätte. Wenige Tage vor der Tat hatte er noch einen Strafbefehl bekommen, der ihn eigentlich hätte warnen müssen. Das habe ihn aber nicht von der neuen Tat abgehalten. Deshalb seien sechs Jahre Haft angemessen.
Weil der Alkohol offenbar die Ursache für die Gewaltausbrüche sei, soll er in einer Therapieanstalt von der Sucht befreit werden. Läuft alles gut, könnte er mit der Behandlung in einem Jahr anfangen.