Gladbeck. Bereits im Frühjahr und Sommer hatten vermutlich dieselben Täter in Zweckel zugeschlagen. Anwohner schätzt Gesamtschaden auf 250 000 Euro.

Erneutes Entsetzen bei Anwohnern rund um die Schroerstraße und Grüner Weg in Zweckel am Sonntagmorgen. Wieder wurden rund 40 vor den Häusern geparkte Privatwagen zerkratzt. Die Polizei schätzt den Schaden dieses Mal auf mehr als 35 000 Euro. Anwohner Frank-Dieter Becker (64) sagt, der in diesem Jahr im Siedlungsareal angerichtete Lackschaden liege bei „insgesamt gut 250 000 Euro, denn im Frühjahr und dann erneut im Sommer wurden hier bereits reihenweise Autos zerkratzt“.

Der oder die nach wie vor unbekannten Täter schlugen immer am Wochenende zu.Von Samstag auf Sonntag wurden am 13. April an fast 50 Autos entlang der Straßen Grüner Weg, Pferdekamp, Mertenweg, Backhusweg und Schroerstraße der Lack zerkratzt. Die nächste Sachbeschädigung dieser Art erfolgte zur Fußball-WM. Am Sonntag, 22. Juni, entdeckten Anwohner der Schroerstraße und Grüner Weg Schäden an ihren Fahrzeugen.

Anwohner Frank-Dieter Becker ist entzetzt, sein VW Touareg wurde an drei Seiten zerkratzt.
Anwohner Frank-Dieter Becker ist entzetzt, sein VW Touareg wurde an drei Seiten zerkratzt. © WAZ

Meist höherpreisige Autos der Marken BMW, Porsche, Audi oder Mini der hier lebenden wohlhabenden Gladbecker. Becker selbst ist zum zweiten Mal betroffen. Der Architekt zeigt tiefe Kratzspuren, die rund um seinen VW Touareg an Fahrer-, Beifahrerseite und Heck gut zu sehen sind. Via E-Mail habe er die Tat der Polizei gemeldet. Mit deutlichen Worten. „Wie hoch muss der Schaden noch sein, bis die Exekutive bereit ist, in solchen Fällen effektiver tätig zu werden“, habe er geschrieben.

In der Garageneinfahrt nebenan begutachtet Thomas Stolle die Kratzer an seinem Range Rover. Der 57-Jährige vermutet, dass „junge, vielleicht angetrunkene Leute auf dem

Freiheits- oder Geldstrafe

Die Sachbeschädigung ist eine der am häufigsten begangenen Straftaten in Deutschland. Den Grundtatbestand der Sachbeschädigung regelt in Deutschland das Strafgesetzbuch nach § 303 StGB.

Demnach gilt: Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Weg nach Hause hier in der Siedlung randalieren“. Nachbar Becker sagt, „vielleicht lässt hier auch jemand seine Frust ab, da die Wohngegend hier ja gerne als Bonzenviertel gilt“. Für Stolle ist es der erste Schaden. Ein weiterer Nachbar hatte ihn herausgeklingelt. „Seine Familie hat es deutlich stärker getroffen. Alle drei vor dem Haus geparkten Autos sind beschädigt ein Porsche, ein Mini und ein Golf“ zählt er auf.

Die alarmierte Polizei hat am Sonntagmorgen rund 40 Schäden neben dem Grüner Weg an der Schroerstraße, am Backhusweg und an der Feldhauser Straße aufgenommen. Die Kriminalpolizei wurde eingeschaltet. Die Beamten hoffen aufgrund der Vielzahl der Taten, dass dieses Mal Beobachtungen von Zeugen gemacht wurden, die zur Ermittlung des Täters oder der Täter führen können.

Anwohner Becker ist skeptisch: „Nach meiner letzten Anzeige kam drei Monate später ein Brief von der Staatsanwaltschaft. Das Verfahren sei eingestellt worden, da der Verursacher nicht ermittelt werden konnte.“