Den im Internet für jeden einsehbaren Bodenrichtwert – http://www.boris.nrw.de/borisplus/portal/BRW.do – von Grundstücken legt ein unabhängiger Gutachterausschuss fest, auch in den Nachbarstädten. In Gelsenkirchen reichen die Preise je nach Lage und Nutzung von 130 bis 350, in Einzelfällen über 600 Euro je m².

Auch die Kirchen sind Erbbaurechtsgeber in Gelsenkirchen, vor allem die Katholische Propstei. Über 300 Grundstücke beziehungsweise Wohnungen hat St. Urbanus verpachtet, allerdings fast alle Mitte der 50er Jahre für 99 Jahre. Bis diese Verträge auslaufen, ist noch viel Zeit. Die zum Teil noch günstigeren Konditionen als bei der Stadt werden bei Vererbung oder Verkauf erhalten. Der Evangelische Kirchenkreis hat vor Ort nur 40 Erbbaugrundstücke verpachtet. Bei Vertragsablauf wird in der Regel verlängert, die Landeskirche wünscht eher die Sicherung längerfristiger Einnahmen als den Verkauf. Genaue Konditionen wollten beide Kirchen nicht nennen.

Auch in Herne und Bochum lässt man den Bürgern die Wahl zwischen neuer Pacht und Grundstückskauf. Maßstab sind auch hier Bodenrichtwert und vier Prozent vom Grundstückswert als Jahreszins bei Neuverträgen. In Herne sind in Einzelfällen auch fünf Prozent denkbar, je nach Nutzung beziehungsweise Pächter.