Gelsenkirchen. Laubbläser wirbeln zehn Mal mehr Feinstaub auf als ein Besen. Die CDU-Fraktion im Umweltausschuss fordert darum, dass die Geräte auf öffentlichen Flächen nicht eingesetzt werden. Gelsendienste verteidigt den Einsatz. Alternativen seien mit einem höheren personellen Einsatz verbunden – und teuer.

Das Ergebnis dieser Studie ist Wasser auf die Mühlen der Laubbläsergegner: Nicht nur, dass die Laubpuster Bürgern wegen der Geräuschkulisse auf die Nerven gehen, sie schaden auch der Umwelt. Sie wirbeln zehn Mal mehr Feinstaub auf als ein Besen.

Im Herbst laufen sie auf Hochtouren. In Gärten, in Parks, auf Bürgersteigen. Auch in Gelsenkirchen. Im Kampf gegen das Laub hat Gelsendienste 30 Laubbläser im Einsatz. Es gibt sie in zwei Versionen: Die handliche Ausfertigung mit Akku und die Rückengeräte, die mit Benzin betrieben werden. Krach machen sie beide. Vor allem ältere Menschen fühlen sich gestört. Der Schalldruckpegel bei Laubbläsern liegt immerhin zwischen 84 und 96 Dezibel – das ist mit einem Presslufthammer oder Lastwagen zu vergleichen.

CDU fordert Verzicht

„Wir reinigen viele öffentliche Flächen mit Kehrmaschinen. Die Laubbläser kommen nur dort zum Einsatz, wo Bereiche schwierig mit der Kehrmaschine oder dem Besen zu erreichen sind“, verteidigt Gelsendienste-Sprecher Tobias Heyne den Einsatz. Zum Beispiel unter parkenden Autos. Oder in Grünbereichen, wo Besen und Rechen versagen.

Ein kompletter Verzicht von Laubbläsern auf öffentlichen Flächen, so wie ihn Birgit Lucht, Sprecherin der CDU-Fraktion im Umweltausschuss, fordert, bewertet Gelsendienste skeptisch. „Das würde mehr Zeitaufwand und einen höheren personellen Einsatz zur Folge haben“, meint Heyne. Letztlich bedeute das mehr Kosten. Dass das Laub liegen bleibt, ist keine Alternative. „Oberste Priorität bei der Laubbeseitigung hat die gesetzlich vorgegebene Verkehrssicherheit“, so der Gelsendienste-Sprecher.

Gelsenkirchen entscheidet selbst

Die Forderung der CDU-Fraktion ist dennoch nicht von der Hand zu weisen. Die Bürger leiden unter der Feinstaubbelastung. In Gelsenkirchen wurde 2013 an 57 Tagen Überschreitungen des Feinstaubhöchstwertes registriert, erlaubt sind 35. Für 2014 sind schon 26 Übertritte des Grenzwertes zu Buche geschlagen. Das belegen die Messungen der LANUV. Mit Schaffung der Umweltzone hat die Stadt ein Instrument für feinstaubreduzierende Maßnahmen in die Hand bekommen, um die Emissionen zu reduzieren und die gesundheitliche Risiken für die Bewohner zu senken. Ein Laubbläser-Verbot würde zur nachhaltigen Verbesserung der Luftqualität beitragen.

Gelsendienste verweist darauf, dass die Laubbläser in den Bereichen, in denen erhöhte Staubemissionen gemessen wurden und werden, gar nicht zum Einsatz kommt. Eine Verordnung auf Landesebene gibt es (noch) nicht. Gelsenkirchen entscheidet selbst.