Gelsenkirchen. . Die Verbraucherzentrale hat in einem Test festgestellt, dass bei nordrhein-westfälischen Immobilien nur vier von zehn Miet- und Kaufanzeigen die Angaben aus dem Energieausweis enthalten. Die Ausweise sind jedoch seit Mai Pflicht. Auch mit Ausweis gibt es einiges für Verbraucher zu beachten.
Bußgelder drohen allen Inserenten, die in Miet- und Verkaufsanzeigen die Angaben aus den Energieausweisen nicht angeben. Trotzdem hat die Verbraucherzentrale jetzt in einem Test festgestellt, dass nur vier von zehn Anzeigen diese Informationen enthalten. Worauf Miet- und Kaufinteressenten achten müssen, verrieten Energieberaterin Senta Zimmermann und Architekt Martin Grampp im Gespräch mit der WAZ.
Seit 2002 gibt es Energieausweise, doch seitdem gab es Überarbeitungen. „Ausweise sind zehn Jahre gültig und teilweise noch nutzbar“, sagt der Architekt Martin Grampp. Und da fängt das Problem an. „Alte und neue Ausweise sind schwer miteinander zu vergleichen“, warnt Senta Zimmermann, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Gelsenkirchen.
Die Farbskala, die der auf Elektrogeräten ähnelt, hat sich in den vergangenen Jahren verändert. So kann ein Gebäude auf einem alten Ausweis noch im grünen Bereich liegen, während es aktuell bewertet in den gelben Bereich rutschen kann. Aussagekräftiger sind die Kennwerte und Effizienzklassen, die von A+ bis H (am schlechtesten) angegeben sind.
Grundsätzlich begrüßt Martin Grampp das System. „Das Thema Energie ist ein sehr sensibles, immer mehr Leute fragen danach“, so Grampp, der alle 14 Tage für die Verbraucherzentrale an der Luitpoldstraße eine Energieberatung anbietet. Neben Alter des Ausweises ist auch die Art zu unterscheiden: Es gibt verbrauchsorientierte und bedarfsorientierte Ausweise.
Dem Verbrauchsausweis liegt der Verbrauch der vergangenen drei Jahre zu Grunde, er kann ab vier Wohneinheiten ausgestellt werden. Aber: Bei sparsamen Mietern könne das Bild verfälscht werden. Der für Hausbesitzer um ein Vielfaches teurere Bedarfsausweis beruht auf technischen Werten. Grampp: „Dass es zwei Ausweise gibt, ist sicher nicht im Sinne des Erfinders.“ Dennoch werden sich diese durchsetzen, denn „am Ende wird der Verbraucher nach diesem Instrument fragen, um besser vergleichen zu können.“ Für viele Menschen seien Energiekosten schließlich ein erheblicher Teil ihres monatlichen Budgets.
Am häufigsten verwenden Vermieter den Verbrauchsausweis. Die darin enthaltenen Kennwerte reichen von Null bis 250 Kilowattstunden pro Quadratmeter im Jahr. „Wir bewerten einen Wert unter 100 als gut“, sagt Verbraucherschützerin Zimmermann. Es müsse aber auch immer das Baujahr und der Energieträger berücksichtigt werden. Auch diese Angaben gehören in jede Annonce.
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