. Seit Wochen müssen sich Anhänger der Ultragruppe „Hugos“ wegen gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz vor dem Amtsgericht Buer verantworten. Sie hatten beim Spiel Schalke gegen Frankfurt am 24. November 2012 19 Seenotrettungsfackeln angezündet.

Seit Wochen müssen sich Anhänger der Ultragruppe „Hugos“ wegen gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz vor dem Amtsgericht Buer verantworten. Sie hatten beim Spiel Schalke gegen Frankfurt am 24. November 2012 19 Seenotrettungsfackeln angezündet. Acht Personen, darunter drei Kinder wurden durch den Rauch und die austretenden Gifte verletzt, litten unter Augenreizungen, Atemnot, Panikattacken. Ein 12-jähriges Mädchen verbrachte nach einem Infekt der oberen Luftwege drei Tage im Krankenhaus. Eine Reihe von Anhängern wurde bereits zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Jetzt überraschten Anwälte mit Anträgen, in denen sie die Vorsitzende Richterin des Schöffengerichts, Dr. Barbara Monstadt, wegen Befangenheit ablehnten. Ein weiterer Rechtsvertreter forderte die Einstellung des Verfahrens. Er hielt den Prozess nicht für rechtsstaatlich vertretbar, widersprach forensischen Erkenntnissen, die die Schuld seines Mandanten nachweisen sollten. So hätten sich an einer Wollmütze mit Sehschlitzen und Mundöffnungen, die dem 23-Jährigen zugeordnet worden sei, DNA-Mischspuren gefunden. Mindestens drei verschiedene Personen hätten sie getragen. Er sprach von Sippenhaft, als die die Deutsche Fußball Liga und die Vereine Ultras mit Stadionverboten überzogen hätten. So dürfe allein die Zugehörigkeit zu einer Ultragruppierung auch nicht zu einer Verurteilung führen.

Ein Angeklagter (31) räumte über seinen Anwalt ein, bengalisches Feuer entzündet zu haben. Vereinbarungen, wie die Aktion laufen sollte, seien nicht getroffen worden. Dennoch lehnte der Anwalt des 31-Jährigen die Vorsitzende wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Er warf Dr. Monstadt vor, sich schon vor dem Ergebnis der Beweisaufnahme darauf festgelegt zu haben, dass die Hugos mit tropfenden Fackeln bewusst ein Transparent in Brand setzen wollten. Staatsanwalt Rainer Kock versicherte, dass man weitere Zeugen hören werde, die bestätigen könnten, dass die Inszenierung vorher abgesprochen worden sei. Der Rechtsanwalt eines weiteren Angeklagten hatte im Saal den Antrag seines Kollegen mitbekommen. Er schloss sich an und stellte den gleichlautenden Ablehnungsantrag. So wurden die Akten vorerst geschlossen. Geöffnet werden sie erst wieder, nachdem ein anderer Richter am Amtsgericht nach der Erklärung der Vorsitzenden und Stellungnahmen der Anwälte über den Antrag entschieden hat.

Entschieden wurde in der Verhandlung auch: Ein 29-jähriger angehender Wirtschafts-Ingenieur-Student erhielt wegen gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten. Einen Studenten (24) für Management und Ökonomik sah das Gericht als Mitläufer, dem eine Fackel in die Hand gedrückt worden sei. Für seine „dämliche Kurzschlusshandlung“ kassierte er sechs Monate. Die Stadionverbote verlängern sich um weitere zwei Jahre.