Ende Juli läuft die von der Europäischen Union gewährte Übergangsfrist zur Umstellung auf das SEPA-Verfahren aus. Für den Lastschriftverkehr der Stadt Gelsenkirchen bedeutet dies, dass nur bis dahin noch die alten Einzugsermächtigungen parallel zu den bereits erteilten SEPA-Lastschriftmandaten genutzt werden können, danach muss jeweils ein Einzelmandat erteilt werden. Die Stadt hat alle Bürger, die auf den ersten Brief zum SEPA-Verfahren nicht antworteten, erneut angeschrieben – mit der Bitte, das ausgefüllte Formular zurück zu senden. Es kann in städtische Briefkästen eingeworfen oder in Bürgercentern abgegeben werden.