Der Rat der Stadt Gelsenkirchen muss den Haushaltssanierungsplan (HSP) verändern. Nach dem Willen der Landesregierung soll eine Steigerung der Grundsteuer B ab dem Jahr 2017 in Höhe von 150 auf dann 695 Pozentpunkte eingearbeitet werden. Zur Überraschung der Stadt weicht dies von der bisherigen Absprache mit der Bezirksregierung Münster ab.
Kämmerer Georg Lunemann hatte im HSP Geld eingeplant, das künftig aus der vom Bund versprochenen Unterstützung bei der Eingliederungshilfe fließen soll: eine Milliarde Euro in 2015 und weitere 5 Mrd. ab 2016/2017. Diesen Vorgriff gestattet Düsseldorf nicht, sondern nur das Streichen der Position, sollte Geld fließen.
Für den Fall, dass die Mittel für die Eingliederungshilfe ausbleiben, plante der Rat eine Anhebung der Grundsteuer B von 100 Prozentpunkten für 2017. Da die Kommunalaufsicht auch eine Besteuerung von Mobilfunkmasten nicht zulässt, soll die über weitere 50 Punkte kompensiert werden.