Gelsenkirchen. . Dass nur noch mit gültiger Umweltplakette durch Gelsenkirchen gefahren werden darf, ist den meisten Autofahrern klar. Doch immer häufiger treten Fälle von Umweltplaketten auf, die nicht mit der Autonummer des Fahrzeuges übereinstimmen. Das wird dann mit einem Verwarngeld bestraft.

Dass nur noch mit gültiger Umweltplakette durch die Stadt gefahren werden darf, ist den meisten Autofahrern klar. Doch immer häufiger treten Fälle von Umweltplaketten auf, die nicht mit der Autonummer des Fahrzeuges übereinstimmen.

Geschehen ist so ein Fall in der Königsberger Straße. Ein WAZ-Leser, der nicht namentlich genannt werden möchte, hatte sich vor vier Jahren ein Auto gebraucht von einem Fahrzeughalter aus Mettmann gekauft. Die Plakette klebte damals bereits an der Frontscheibe des Autos. Als der neue Gelsenkirchener Halter beim Ummelden gefragt wurde, ob er eine Umweltplakette bräuchte, winkte er mit der Begründung ab, er habe ja bereits eine am Auto. „Und auch als wir das Fahrzeug vor zwei Jahren auf Euro Kat 2 umgerüstet haben, machte mich niemand auf die Plakette aufmerksam“, so der Halter.

Jetzt, vier Jahre später, hing plötzlich ein „Knöllchen“ an der Scheibe des Fahrzeuges, welches bereits seit Wochen vor der Haustür unbewegt geparkt hatte. Eine Woche später wurde die nächste Verwarnung an gleicher Stelle verteilt. Es folgten Verwarnschreiben, ohne ausführliche Begründung, nur mit Aktenzeichen. Das sei beim Verwarngeldbescheid so üblich, bekam der Halter auf Nachfrage beim Ordnungsamt zu hören. Und auf die Frage, warum denn keine Schilder für die Umweltzone in der Straße stehen würden, wurde ihm gesagt, die Schilder stünden an jeder Ortseinfahrt und gelten für das gesamte Stadtgebiet.

Stadtsprecher Martin Schulmann kann diese Aussage nur bekräftigen. Das Strafmandat sei ausgestellt worden, weil das Kennzeichen des Fahrzeuges nicht mit dem eingetragenen Kennzeichen auf der Plakette übereinstimme. „Auf dem ersten Blick muss erkennbar sein, dass Plakette und Fahrzeug zusammengehören“, so Schulmann. „Ist dies nicht der Fall, könnte die Plakette auch von einem anderen Auto stammen.“ Ein Beispiel dafür wäre eine gebrauchte Frontscheibe von Schrottplatz oder eine gestohlene Plakette. „Der Fahrzeughalter ist dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug in einem fahrtauglichen Zustand ist. Und dazu gehört auch die Pflege der Plakette“, so Schulmann.