Wahlberechtigt für die Wahl des Integrationsrates sind Ausländer, aber auch Deutsche, die außerdem eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen. Auch Deutsche mit ausländischen Wurzeln, die eingebürgert worden sind, dürfen wählen. Wer als Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland erworben hat, ist ebenfalls wahlberechtigt. Wer wählen will, muss 16 Jahre alt sein und sich mindestens seit einem Jahr legal im Bundesgebiet aufhalten. Wähler müssen mindestens seit 16 Tagen vor der Wahl ihren Hauptwohnsitz in Gelsenkirchen haben. Nicht wahlberechtigt sind Angehörige ausländischer Streitkräfte, Botschafts- und Konsulatspersonal und Asylbewerber. Für den Integrationsrat kandidieren dürfen Nicht-Deutsche und Deutsche, die mindestens 18 Jahre alt sind und seit einem Jahr in Deutschland leben. Sie müssen allerdings schon seit drei Monaten mit erstem Wohnsitz in Gelsenkirchen gemeldet sein und das passive Wahlrecht haben.
Auf 13 Listen bewerben sich 51 Kandidaten um einen Sitz im Integrationsrat. Als sehr stark eingeschätzt werden die Listen „Deutsch-Türkische Interessen-Bewegung“, die „Integrationsbrücke Gelsenkirchen“ und die „Wählerinitiative NRW – Integrationsliste“. Unterschiedliche Nationalitäten sind auf der SPD-Liste und der Liste „Bürger Bündnis Gelsenkirchen“ vertreten. Als CDU nahe stehend gilt die Liste „Internationales Union-Forum“. Bewerber mit bosnischen Wurzeln bewerben sich auf der Liste „Zukunft Gelsenkirchen“ um ein Mandat. Die „Orientalische Liste“ repräsentiert die Interessen von Bürgern, die in Maghreb-Staaten beheimatet waren. Auf der Liste „Familien-Union“ kandidieren libanesische Vertreter. Die vier Einzelkandidaten und Kandidatinnen haben türkische, kosovarische und rumänische Wurzeln.