Von Friedhelm Pothoff
Es war Polizeipräsident Rüdiger von Schoenfeldt, der im Rat der Stadt seine Einschätzung zur Situation „Straßenstrich Münsterstraße“ abgab. Würde er gefragt werden, würde er die Einrichtung eines Sperrbezirkes an dieser Stelle ausdrücklich unterstützen.
Noch deutlicher konnte von Schoenfeldt den Stadtverordneten und der Verwaltung seine Meinung, die er im Konjunktiv formulierte, nicht mitteilen. Denn abgesehen von der hohen Bedeutung seines Standpunktes – die Polizei ist hier kein Entscheidungsgremium. Auch die Stadt nicht.
Um also zu erreichen, was viele Bürger wollen, einen Sperrbezirk an Münsterstraße und Umgebung, muss ein Antrag bei der Bezirksregierung Münster gestellt werden. Sorgfalt in der Vorbereitung und in der rechtlichen Begründung ist hier das oberste Gebot. Je mehr Hinweise die Verwaltung etwa zu Verstößen gegen den Jugendschutz erhält, um so aussichtsreicher erscheint das Verfahren.
Ob das Thema damit erledigt ist? Hier lautet die alles entscheidende Frage: Wohin wandert der Straßenstrich, wenn der Sperrbezirk eingerichtet wird?