Gelsenkirchen/Essen.

Ein wenig schlanker ist er, trägt nach eineinhalb Jahren U-Haft die Haare kürzer. Doch die Vorwürfe gegen den 37 Jahre alten Kölner vor dem Landgericht Essen sind unverändert: Mehrere minderjährige Gelsenkirchener Kinder hatte er „bestellt“, um sie sexuell zu missbrauchen.

Zu vier Jahren Gefängnis hatte ihn deshalb im Februar 2013 die V. Essener Strafkammer verurteilt. Aus Sicht von Staatsanwalt Gabriel Wais, der neun Jahre Gefängnis gefordert hatte, viel zu wenig. Der Bundesgerichtshof (BGH), bei dem er Revision eingelegt hatte, sah es ähnlich. Er hob das Urteil auf, seit Mittwoch verhandelt deshalb die III. Essener Strafkammer neu über den Fall.

Kölner räumt Vorwürfe im Grundsatz ein

Das frühere Essener Urteil habe das „gesteigerte Tatunrecht“ verkannt, wenn der Missbrauch von zwei Tätern gemeinschaftlich begangen werde, hieß es im Beschluss des BGH. Und ein zweiter Mann war immer dabei: Der Kölner hatte über das Internet einen 22-jährigen Gelsenkirchener kennengelernt, mit dem er auch sexuellen Kontakt hatte. Ihn fragte er, ob dieser nicht jüngere Sexpartner liefern könne. Der 22-Jährige, jeweils mit mindestens 70 Euro für die Vermittlung bezahlt, ließ seine Kontakte in der Nachbarschaft spielen. Viele der Minderjährigen kannten ihn als guten Kumpel, sahen ihn zum Teil als Vorbild. Und so gingen sie auf das Angebot ein. 20 bis 30 Euro bekamen sie.

Auch der 22-Jährige muss mit einer höheren Strafe rechnen. Sein Urteil im Juli 2013, drei Jahre und zehn Monate Haft, hob der Bundesgerichtshof vor wenigen Tagen auf, ebenfalls auf Antrag der Staatsanwaltschaft. Deshalb wird er erneut vor Gericht stehen müssen.

Am Mittwoch vor der III. Kammer räumt der Kölner die Vorwürfe im Grundsatz ein. Allerdings will er sich an manches Detail nicht erinnern. Das solle aber nicht abschwächend wirken, vermittelt er. Denn: „Ich will mich der Verantwortung stellen.“