Warnung vor Systemkollaps. Dankenswerterweise wird in diesem Artikel auf die Problematik der Arbeitsverdichtung an Gelsenkirchener Grundschulen aufmerksam gemacht. Die politisch gewollte Inklusion bringt für die Kollegien, Schüler und Eltern der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen (LE) ebenso weitreichende Veränderungen mit sich. Bis August 2015 sollen laut derzeitigen Planungen die Uhlenbrockschule in Hassel und die Schlossparkschule in Horst als eigenständige Schulen auslaufen und in Teilstandorte der Antonius und Malteserschule umgewandelt werden. (WAZ vom 31.01.2014).

Immer häufiger werden für die Förderschulkollegen Abordnungen vorgenommen. Die Arbeits- und Tätigkeitsbedingungen sind einem rasanten Wandel unterworfen. Die zuständige Schulaufsicht muss sich den Vorgaben des Ministeriums beugen und reicht diese Vorgaben mit entsprechender Beratung an die Schulleitungen weiter. Dies geschieht vor dem Hintergrund unzureichend zur Verfügung gestellter Ressourcen durch die Landesregierung für die geplante Ausgestaltung der Inklusion.

Der Begründungszusammenhang der beabsichtigten schulorganisatorischen Veränderung erschließt sich für Gelsenkirchen, wenn man die sich abzeichnende Problematik der absehbaren Zuwanderung sowie die aus Sicht der Verwaltung angeführte Nord-Süd-Wanderung innerhalb des Stadtgebiets betrachtet. Es zeichnet sich nicht ab, in welcher Form an dieser Stelle steuernd eingegriffen werden soll. Dies betrifft allgemeine Schulen ebenso wie Förderschulen.

Abschließend eine Anmerkungen zu den finanziellen Auswirkungen: Allen Beschwichtigungen der Landesregierung zum Trotz wird unverändert eine „Billig–Lösung“ angestrebt, ohne die erforderlichen Qualitätsstandards einzuhalten. Das Diktat der Schuldenbremse schwebt nicht nur über ausgesetzten Besoldungserhöhungen.