Gelsenkirchen. Die Situation ist nicht gut, aber deutlich besser, als die Landesstatistik zum Thema unbesetzte Schulleiterstellen in Gelsenkirchen glauben lässt, betonte die Verwaltung im Bildungsausschuss. Hoffnungsschimmer gebe es auch bei den Kosten für das Gemeinsame Lernen.
Nicht gut , aber deutlich weniger dramatisch als es laut Landesstatistik klang, ist die Situation in Gelsenkirchen in punkto unbesetzte Schulleiterstellen. 16 unbesetzte Leitungsposten, davon elf in Grundschulen, so war die Gelsenkirchener Zahl aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der FDP. Alfons Wissmann, Referatsleiter bei der Stadtverwaltung, gab allerdings Teilentwarnung. Die Besetzung von gleich drei offenen Schulleiterstellen – Pfefferackerschule, Lessing-Realschule und Grundschule Hohenfriedberger Straße – stand auf der Tagesordnung im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Bildungsausschusses am Donnerstag.
Problematisch sei allerdings in der Tat die Besetzung der Leitungsstellen an vier Grundschulen: der Josef-Frings-, der Bülse- und Martin-Luther-Schule sowie der Grundschule an der Kurt-Schumacher-Straße. Bei den anderen sei die Besetzung entweder erfolgt oder das Ausschreibungs- bzw. Auswahlverfahren laufe noch. Bei den weiterführenden Schulen, so Wissmann, gebe es fünf offene Schulleiterstellen, davon zwei an auslaufenden Schulen und eine am Hans-Schwier-Kolleg wegen der Klage eines Konkurrenten.
Wartezeit bei Klage wäre zu lang
Noch keine neuen konkreten Erkenntnisse gibt es laut Bildungsdezernent Dr. Manfred Beck beim Thema Landesbeteiligung an den Kosten zur Inklusion. Das Gutachten von Klaus Klemm liege zwar vor, sei aber unveröffentlicht und es gebe noch keine konkrete Stellungnahme dazu. Sicher sei aber, dass beim Schulgesetz nachgebessert werden müsse. Und er, Beck, gehe davon aus, dass die Spitzengremien versuchten, eine Einigung über die Kostenübernahme mit dem Land zu erzielen. Auf dem Klageweg müsste man mit einer Wartezeit von zwei bis drei Jahren rechnen. Das Gutachten hatte nach WAZ-Informationen Mehrkosten durch das Gemeinsame Lernen von landesweit 100 Millionen Euro in vier Jahren ermittelt – und eine Verpflichtung des Landes zur Erstattung in Teilen erkannt.