Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr ist erster Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Eine gemeinsam ausgearbeitete Rahmenvereinbarung zur Barrierefreiheit unterzeichnen Geesken Wörmann, Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Selbsthilfe NRW und VRR-Vorstandssprecher Martin Husmann gestern in Gelsenkirchen.

In dieser Vereinbarung verpflichten sich beide Vertragspartner zu einer engen Kooperation und vertrauensvollen Zusammenarbeit, um den Zugang und die Nutzung des SPNV für Menschen mit Behinderung zu realisieren. Der VRR wird weiterhin im Rahmen seiner Möglichkeiten und gesetzlichen Aufgaben als Aufgabenträger für den SPNV und als Bewilligungsbehörde für Investitionen in die Nahverkehrsinfrastruktur auf die Herstellung der barrierefreien Zugänglichkeit des SPNV hinwirken. Als weiteres gemeinsames Ziel wurde vereinbart, dass VRR und Lag Selbsthilfe NRW eine Bahnsteighöhe von 76 cm an allen S-Bahn-Stationen anstreben. Die LAG Selbsthilfe NRW ist ein Interessenzusammenschluss von über 120 Selbsthilfeverbänden behinderter und chronisch kranker Menschen in NRW.

In regelmäßigen Informationsgesprächen wird dabei der VRR die Selbsthilfe über alle relevanten Planungen informieren. Auf der Basis dieser Rahmenvereinbarung ist die Selbsthilfe nunmehr der zentrale Ansprechpartner für den VRR in allen Angelegenheiten der barrierefreien Gestaltung des SPNV.

Mit dieser Rahmenvereinbarung dokumentieren die Vertragspartner, dass sie sich im Sinne der UN-Konvention sowie entsprechend der Verpflichtungen der Behindertengleichstellungsgesetze für die Umsetzung von Barrierefreiheit im SPNV gezielt einsetzen wollen.