Die Stadt verschickt derzeit die letzten rund 4000 vorgefertigten SEPA-Mandate mit der Bitte, diese unterschrieben zurückzusenden. Adressaten sind diejenigen, bei denen der Zahler vom eigentlichen Zahlungspflichtigen abweicht. Grund dafür ist, dass der gesetzlich möglichen Verkürzung der Ankündigung der Abbuchung zugestimmt werden muss.

Die zwischenzeitlich tausendfach zurückgesandten SEPA-Mandate sind nunmehr im Buchhaltungssystem der Stadt hinterlegt und bilden die Grundlage für künftige Einzüge. Wer dieses Verfahren wünscht, sendet, sofern noch nicht geschehen, das von der Verwaltung vorgefertigte Formular unterschrieben zurück. Sollte es nicht mehr griffbereit sein, hilft die Buchhaltung der Stadt weiter. Kontakt: 169 23 00.

Sollte der Umstellungszeitpunkt (1. August statt 1. Februar) vom EU-Parlament beschlossen werden, wird die Stadt für diesen Zeitraum noch nach dem alten Verfahren als auch nach dem SEPA-Verfahren abbuchen.

Sollte danach kein gültiges SEPA-Mandat vorliegen, werden fällige Forderungen nach Ablauf der Zahlfrist ohne weitere Einwirkungsmöglichkeiten auf die maschinellen Verfahren angemahnt. Zur Vermeidung von Unannehmlichkeiten sollten alle angeschriebenen Bürger, sofern sie auch weiter diese Zahlweise wünschen, das SEPA -Mandat an die Stadt zurücksenden.