„Das bringt dem Wahlamt organisatorisch nicht nur Freude“, verrät Stadtrat Dr. Beck die Herausforderungen die auf die Stadt zukommen am Super-Wahltag 25. Mai, wenn neben Stadtrat, Europaparlament und OB auch der Integrationsrat gewählt wird. Zumal der erweiterte Kreis der Wahlberechtigten Städte vor besondere Herausforderungen stellt. Denn wählen dürfen auch Spätaussiedler und Migranten, die vor mehr als fünf Jahren eingebürgert wurden. Sind sie nach ihrer Einbürgerung umgezogen, findet sich im Register ihrer neuen Heimatstadt kein Hinweis mehr auf ihre ausländischen Wurzeln. Die Folge: Sie tauchen nicht im Wählerverzeichnis auf und erhalten auch keine Wahlbenachrichtigung für den Integrationsrat. Jörg Kemper, Leiter des Referates Rat und Verwaltung, bittet deshalb alle betroffenen Bürger, sich beim Wahlamt zu melden, falls sie keine Benachrichtigung erhalten. Am 25. Mai werden 17 Kandidaten und 17 Stellvertreter mit Migrationshintergrund direkt gewählt. Weitere stimmberechtigte Mitglieder entsenden die im Stadtrat vertretenen Parteien, vier nicht stimmberechtigte Vertreter die Wohlfahrtsverbände. Der Integrationsrat hat insgesamt 27 Sitze.