Gelsenkirchen. Nach Gewerkschaftsangaben hat die Übernahme des Rettungsdienstes durch den privaten Anbieter Falck zu gerichtlichen Auseinandersetzungen geführt. Grund: Das Unternehmen habe den Betriebsübergang und die damit verbundene Gültigkeit eines bestehenden Tarifvertrags von früheren DRK-Beschäftigten nicht anerkennen wollen.

Die (Teil-)Übernahme des Rettungsdienstes in Gelsenkirchen wird von der Gewerkschaft Verdi mit Argusaugen beobachtet. Gewerkschaftssekretär Ralf Franke, zuständig für den Bezirk Cottbus, hat sich bei der WAZ gemeldet. Er sagte, dass im Landkreis Spree-Neiße, wo Falck den Rettungsdienst vom DRK übernommen hatte, „das Arbeitsgericht Cottbus den Betriebsübergang und die Wirksamkeit des Tarifvertrages in bislang zwei Urteilen bestätigt hat“. Falck habe für 46 Beschäftigte einen Haustarifvertrag, angelehnt an den DRK-Flächentarifvertrag, zunächst nicht anerkennen wollen. Ob eine ähnliche Situation auch hier vorliegt, konnte Verdi nicht sagen. Der örtliche Gewerkschaftssekretär Oliver Kohlberg, gehe „von einer anders gelagerten Rechtslage aus“.

Falck-Pressesprecher Christoph Lippay sagte, dass es weder in Gelsenkirchen noch sonst wo in NRW Betriebsübergänge gibt. Verdi hätte das gerne, auch den Tarifvertrag, aber man könne sich die Welt nicht „wie Pippi Langstrumpf so machen, wie sie einem gefällt“.