Wenn Menschen pflegebedürftig werden, ist das eine schwere Situation für die Betroffenen und ihre Familien. Viele Dinge kommen auf sie zu, mit denen sie sich vorher nie auseinandergesetzt haben. Der Besuch des Medizinischen Dienstes ist eine dieser Sachen. Tipps von der Verbraucherzentrale.
Wer durch Krankheit, Unfall oder Alter immer mehr auf Hilfe von Anderen angewiesen ist, kann Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen. Wie viel Geld aus der Pflegekasse gezahlt wird, ermittelt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MDK) anhand einer Skala von Pflegestufen von Null für eingeschränkte Alltagskompetenz bis hin zu Drei bei schwerer Pflegebedürftigkeit.
Diese Begutachtung ist ein wichtiger Termin, auf den Betroffene und Angehörige gut vorbereitet sein sollten, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Hilfreich ist es beispielsweise, längere Zeit ein Pflegetagebuch zu führen, das Auskunft gibt über die tatsächlich geleisteten Hilfen.
Eine Vertrauensperson sollte mit dabei sein
Ratsam kann es auch sein, wenn beim Besuch des MDK eine persönliche Vertrauensperson dabei ist, die den Betroffenen unterstützen und wichtige Hinweise zur persönlichen Lage und Verfassung des Pflegebedürftigen geben kann. Der Gutachter sollte einen möglichst wirklichkeitsnahen Einblick in den Alltag und über die Verfassung des Betroffenen bekommen.
Wenn man mit der Eingruppierung durch den Medizinischen Dienst nicht einverstanden ist, kann man innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Bescheid eingelegen. Wird der Einwand angenommen, gibt es einen zweiten Besuch vom MDK.
Auch dann sollten alle Unterlagen sowie das Pflegetagebuch bereitgehalten werden werden, damit sich der Gutachter ein umfassendes Bild machen kann. Sollte der Widerspruch erfolglos sein, bleibt noch der Gang zum Sozialgericht. Wird zugunsten des Pflegebedürftigen entschieden, werden dessen Kosten übernommen. Prozesskostenhilfe ist auch möglich.