Gelsenkirchen/Essen.. Der Gelsenkirchener, der seine Lebensgefährtin vor den Augen ihrer Kinder niedergestochen hatte, muss fünf Jahre ins Gefängnis. Eine härtere Strafe blieb dem 52-Jährigen erspart, da er nach der Tat selber den Notruf wählte. Vor Gericht brach der reuige Mann in Tränen aus.
Als absolute Ausnahmesituation wertete das Essener Schwurgericht die Tat des Gelsenkircheners, der vor den Augen ihrer Kinder 19-mal auf seine Lebensgefährtin eingestochen hatte. Es verurteilte Ingo G. (52) zu fünf Jahren Gefängnis wegen gefährlicher Körperverletzung.
Die Verurteilung wegen versuchten Totschlags blieb dem Mann aus Heßler erspart, weil er nach den Stichen 112 angerufen hatte, um Hilfe für die 37-Jährige zu holen. Juristisch gilt das als „strafbefreiender Rücktritt“ vom Tötungsdelikt. So hatte schon Staatsanwältin Elke Hinterberg den Fall bewertet, die ebenfalls fünf Jahre Haft für angemessen hielt. Die Nebenklage hatte eine höhere, die Verteidigung eine niedrigere Strafe beantragt.
Angeklagter war nicht vorbestraft
Richter Andreas Labentz ging in seiner Urteilsverkündung auf diese abweichenden Vorträge ein. Wenn es bei der Strafe nur darum gehe, dem Täter das Unrecht zu verdeutlichen und ihn von weiteren Taten abzuhalten, dann könne die Strafe in diesem Fall gegen Null tendieren.
Wenn es aber darum gehe, das Unrecht der Tat selbst deutlich zu machen, dann müsste sie sehr hoch sein, sagte Labentz. Nicht nur, dass die Kinder, vier und 15 Jahre alt, zusehen mussten, als Ingo G. in hochgradiger Wut zustach. Das Leben der Frau sei auch nur gerettet worden, weil der Notarzt schnell eintraf und vier Ärzte sie in der Nacht zum 6. Juli gleichzeitig operierten.
Reue und Tränen vor Gericht
Über die Vorgeschichte der Nacht, über die Beziehung des Paares, erlaubte das Gericht sich kein Urteil. Der bislang nicht vorbestrafte Mann sei wütend gewesen, weil die Gelsenkirchenerin ihn herausgeworfen hatte. „Du hast mein Leben zerstört, jetzt zerstöre ich Deines“, hatte er gesagt, bevor er aus der Küche ein Messer holte.
Der Angeklagte biete das Bild eines Mannes, der seine Tat zutiefst bereue, betonte Labentz. Andererseits sei die Frau schwerst verletzt worden, ihre Narben blieben ein Leben lang sichtbar. Auch die Kinder seien schwerst traumatisiert. Bei diesen Sätzen brach Ingo G. in Tränen aus.