Gelsenkirchen. Nach einer telefonischen Bombendrohung sind Mittwochmorgen die Einrichtungen der Arbeitsagentur sowie des Jobcenters (IAG) in der Gelsenkirchener Altstadt und in Buer geräumt worden. Davon waren etwa 800 Mitarbeiter, Besucher und Anwohner betroffen. Nach knapp fünf Stunden gab es Entwarnung.
Eine Bombendrohung gegen die Einrichtungen der Agentur für Arbeit und des Jobcenters (IAG) hat Mittwochmorgen für Aufregung in Gelsenkirchen gesorgt: Laut Polizei klingelte gegen 8.15 Uhr das Telefon in der Agentur für Arbeit. Ein Mann teilte einer Mitarbeiterin in gebrochenem Deutsch mit, dass Sprengsätze in der Zweigstelle Buer deponiert seien. Kurze Zeit später rief der Mann erneut an und gab an, dass sich ein weiterer Sprengsatz in einem anderen Gebäude der Arbeitsagentur befinden solle.
Die Drohung löste einen Großeinsatz der Polizei aus: Mehrere Dutzend Beamte machten sich auf den Weg zu den betroffenen Einrichtungen in der Altstadt (Ebertstraße, Vattmannstraße und Ahstraße) und in Buer (Kurt-Schumacher-Straße und Nebengebäude in der Cranger Straße). Alle Gebäudekomplexe wurden umgehend geräumt. Fünf Hundeführer machten sich mit Sprengstoffspürhunden auf die Suche nach verdächtigen Gegenständen.
Erste Häuser wieder freigegeben
Fündig wurden die Einsatzkräfte nicht. Nach etwa zwei Stunden wurden die ersten Häuser wieder freigegeben; Mitarbeiter und Anwohner konnten an ihre Arbeitsplätze und in ihre Wohnungen zurückkehren. Zuletzt wurde die Zweigstelle des Jobcenters an der Ahstraße mit Hilfe von Spürhunden kontrolliert. Auch hier gab es schließlich Entwarnung. Um 13.05 Uhr war der Einsatz damit beendet.
Allein in der Ahstraße waren etwa 400 Personen von der Räumung betroffen. Die Polizei schätzt, dass insgesamt rund 800 Mitarbeiter, Besucher und Anwohner ihre Arbeitsplätze und Wohnungen verlassen mussten. Zeitweise waren auch die umliegenden Straßen gesperrt, so dass es zu Beeinträchtigungen im (Berufs-)Verkehr kam.
Zum Hintergrund der Drohungen kann die Polizei noch keine Angaben machen. Strafrechtlich handelt es sich dabei um einen Verstoß gegen Paragraph 126: "Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten". Die Ermittlungen laufen.