Gelsenkirchen. . Stadtverordnete Monika Gärtner-Engel hatte im Zusammenhang mit Giftmülleinlagerungen unter Tage um erneute Akteneinsicht gebeten – im Beisein eines Beraters. Die Gemeindeordnung sieht eine Beteiligung Dritter allerdings nicht vor.

Da hilft auch geschliffene Rhetorik nicht weiter, wenn die Vorschriften der Gemeindeordnung ein Anliegen nicht zulassen. In diesem Sinne lief ein Antrag von Auf-Einzelkämpferin Monika Gärtner-Engel in der jüngsten Ratssitzung ins Leere.

Die Stadtverordnete wollte zur weiteren Akteneinsicht in Sachen Giftmüll-Einlagerungen einen Fachberater zur Begleitung und Unterstützung mit ins Boot holen. Dass die Auf-Anfrage es überraschend auf die Tagesordnung gebracht hat, wertete Gärtner-Engel als „positives Zeichen, ja geradezu als Sternstunde dieses Rates“. Denn: „Sie haben damit ein Herzensanliegen von uns auf die Tagesordnung gesetzt, obwohl wir das für heute gar nicht beantragt hatten!“

Das „Herzensanliegen“ ließ Oberbürgermeister Frank Baranowski indes mit dem Hinweis auf Paragraf 55 der Gemeindeordnung (GO) ebenso schnell wie formvollendet abblitzen. Im zitierten GO-§ 55 heißt es nämlich in Absatz 5: „Jedem Ratsmitglied oder jedem Mitglied einer Bezirksvertretung ist vom Bürgermeister auf Verlangen Akteneinsitz zu gewähren, soweit die Akten der Vorbereitung oder der Kontrolle von Beschlüssen (...) dienen. Dritte sind von der Teilnahme an der Akteneinsicht ausgeschlossen. (...)“

Baranowski wies gleich darauf hin: Sollte der Rat dem Antrag zustimmen, müsse er den Beschluss beanstanden. Zur Erinnerung: Auf Gelsenkirchen hatte bereits Akteneinsicht genommen und Monika Gärtner-Engel anschließend bei einer Veranstaltung in Horst öffentlich darüber berichtet. Wegen Verletzung der Verschwiegenheitspflicht handelte sie sich damit die Androhung eines Ordnungsgeldes ein.