Ein Unfall oder eine schwere Krankheit können Menschen in eine Situation bringen, in der es nicht mehr möglich ist, persönliche, wirtschaftliche und rechtliche Belange selbstständig zu regeln.

In diesem Fall kann dann das Amtsgericht einem erwachsenen Menschen nach sorgfältiger Klärung der Sachlage und einer persönlichen Anhörung einen Betreuer als „rechtlichen Vertreter“ zur Seite stellen.

Zu diesem Thema veranstaltet der Fachbereich Rechtliche Betreuungen des Diakoniewerkes Gelsenkirchen und Wattenscheid e.V. eine Fortbildung. Eingeladen sind alle ehrenamtlichen rechtlichen Betreuerinnen und Betreuer sowie alle, die an diesem Ehrenamt interessiert sind. In diesem Einführungsseminar werden grundsätzliche Begriffe und Aufgaben aus dem Betreuungsrecht erläutert, Fragen geklärt und Erfahrungen ausgetauscht.

Das Einführungsseminar findet am Montag, 25. November, von 15 – 17 Uhr im Diakoniewerk, Munckelstraße 32, statt (Sitzungsraum 3. OG). Anmeldungen und Rückfragen unter 160-9103. Donnerstags bietet das Diakoniewerk außerdem von 10 bis 12 Uhr eine offene Sprechstunde zum Thema an.