Gelsenkirchen. Gelsenkirchen pocht darauf, dass der Bund der Stadt eine finanzielle Soforthilfe zahlt. Damit sollen Probleme der Zuwanderung aus Südost-Europa bewältigt werden.
Gelsenkirchen pocht darauf, dass der Bund der Stadt eine finanzielle Soforthilfe zahlt. Damit sollen Probleme der Zuwanderung aus Südost-Europa bewältigt werden. Mit Vertretern 15 weiterer Städte hat Oberbürgermeister Frank Baranowski einen Forderungskatalog zur Armutszuwanderung unterschrieben, der an die Parteivorsitzenden der CDU, SPD und CSU gerichtet ist.
Baranowski: „Angesichts der Situation in unseren Städten und den schwierigen Aufgaben, die uns bei der Zuwanderung aus Südosteuropa bevorstehen, ist es gut und richtig, dass wir die Verantwortlichen in Berlin gemeinsam auf die Probleme der Städte hinweisen. Wir haben in Gelsenkirchen ein umfangreiches Handlungskonzept auf den Weg gebracht, damit wir uns um die Menschen kümmern können. Das ist nicht zum Nulltarif zu haben. Finanzielle Unterstützung erwarten wir künftig vom Bund und Europa.“
Die betroffenen Kommunen verzeichnen seit mehreren Jahren einen anhaltenden und sich aktuell verstärkenden Zuzug von Menschen, die aus prekären Verhältnissen stammen und auch hierzulande unter prekären Bedingungen leben. Häufig würden sie Opfer von kriminellen Strukturen, die ihre Notlage ausnutzten. „Vielerorts ist daher eine Situation entstanden, die die Nachbarschaften völlig überfordert und die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen übersteigt“, schreiben die Städte weiter: „Häufig sind Städte und Gemeinden besonders betroffen, die ohnehin unter schweren finanziellen Problemen leiden.“
Armutszuwanderung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe anerkennen
Die Unterzeichner des Briefes fordern die neue Bundesregierung auf, die Armutszuwanderung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe anzuerkennen. Deswegen fordern die Städte, dass der Bund Soforthilfe leistet: mit ESF-finanzierten Bundesprogrammen, einer ausreichenden Ausstattung und Aufstockung von Programmen wie die „Soziale Stadt“, einem Lastenausgleich, der die erhöhten Sozialausgaben betroffener Kommunen deckt.