Gruselfratzen ohne Ende, mit Monsterspinnweben zugekleisterte Häuser, ausgehöhlte Kürbisse, Kinder, die heute an Haustüren klingeln und ein pflichtschuldiges „Süßes oder Saures“ schreien – das sind die Kennzeichen von Halloween.
Es ist die uralte Lust am Gruseln, die dem Fest vor allem Kinder und Jugendliche in die Arme treibt. Einmal so richtig böse sein, die ewig meckernde Nachbarin erschrecken, sich so hässlich wie möglich machen – es gibt viele Gründe, warum Halloween viel Zuspruch findet.
Hände weg vom Steuer
Zum Beispiel im Halloween-Haus an der Hüller Straße. Jedes Jahr am 31. Oktober erwarteten schaurige Gestalten Besucher, die nach „Süßes oder Saures“ fragten. In diesem Jahr bleibt das Haus geschlossen. „Zu unserem Bedauern wird es den Mystery-Garden in Gelsenkirchen-Hüllen nicht mehr geben! Die Gründe hierfür sind verschiedener Natur und beruhen nicht ausschließlich auf schlechter Erziehung oder schlechtem Benehmen“, so die Organisatoren. Leider ist es an der Hüller Straße nicht bei harmlosen Streichen geblieben. Nachbarhäuser wurden zum Beispiel mit Eiern beworfen. Da hörte der Spaß auf. Für zerkratzte Autotüren, zugeklebte Türschlösser, Graffiti an Hauswänden, versaute Anoraks müssen Halloween-Fans haften. „Vorsätzlich verursachte Schäden werden nicht von der privaten Haftpflichtversicherung übernommen“, sagt Ludger T. Tillmann, Sprecher des Bezirks Nord-Westfalen im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BKV). „Nur bei versehentlichen Missgeschicken, wenn etwas auf der Halloween-Party zu Bruch geht, greift aber der Versicherungsschutz.“ Wichtig sei, dass die Familienhaftpflicht-Versicherung auch Beschädigungen einschließt, die durch „deliktunfähige Kinder“ unter sieben Jahren verursacht werden.
Kein Pardon hat die Polizei bei Halloween-Freaks, die am Steuer Gesichtsmasken tragen, die nur kleine Sehschlitze haben und über die Ohren gehen. „Sie schränken Sicht und Gehör ein und dürfen deshalb nicht vom Fahrer getragen werden“, so der ADAC. Auch farbige Kontaktlinsen sind ein Problem.
Reflektoren auf Kinderjacken
Wer mit sperrigem Ganzkörper-Kostüm am Steuer erwischt wird, wird mit zehn Euro zur Kasse gebeten. Kommt es auf Grund der Halloween-Verkleidung zu einem Unfall, sind die Konsequenzen richtig gravierend: Wegen grober Fahrlässigkeit droht der Verlust des Kasko-Schutzes der Versicherung. Selbstredend ist auch Alkohol am Steuer tabu. Das gilt auch auf dem Fahrradsattel: ab 1,6 Promille drohen auch hier Strafen. Radfahrer können unter Umständen den Führerschein verlieren.
Die Deutsche Verkehrswacht fordert Autofahrer auf, an Halloween besonders vorsichtig zu fahren, da viele Kinder unterwegs sind. Kinder sollten auf jeden Fall reflektierende Elemente am Kostüm tragen. Auch Taschenlampen helfen, die Kinder schneller wahrzunehmen.