Gelsenkirchen. 24-jähriger Gelsenkirchener lockte Händler an, stieß ihn zu Boden und beraubte ihn. Beute: 650 Euro und Schmuck. Mittäter (27) muss für vier Jahre und vier Monate in Haft.

Wenn eine Frau anruft, klingt es seriöser, hoffte ein 24-jähriger Gelsenkirchener und setzte eine Bekannte ein, um einen Antiquitätenhändler mit falschen Angeboten in eine Falle zu locken und zu berauben. So geschehen am 5. Mai 2011. Warum er den 32-Jährigen zwecks Überfall in seine eigene Wohnung am Heinrichplatz bestellte, bleibt wohl sein Geheimnis. Dort schlug er den Mann mit sandgefüllten Handschuhen nieder und verprügelte ihn mit einem Stuhlbein.

Beute: 650 Euro und Schmuck. Zwei Freunde halfen ihm. Der 24-Jährige verbüßt inzwischen wegen weiterer Raubüberfälle eine Haftstrafe im zweistelligen Bereich. Einer seiner Mittäter, ein 27-jähriger Gelsenkirchener, wurde jetzt vom Essener Landgericht wegen schweren Raubes zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und vier Monaten verurteilt.

Lockvogel musste üben

Der weibliche „Lockvogel“ musste zuvor das Telefongespräch üben, schildert der 24-Jährige als Zeuge vor Gericht. Der Text sei von ihm gewesen, sagt er stolz. Ihre Oma sei gestorben, musste die Frau vorbringen, sie habe Oma beerbt, Porzellanfiguren und Gemälde, die sie dem Händler anbieten wolle. An allzu viele Einzelheiten kann der Zeuge sich nicht erinnern: „Was glauben Sie, wie viel Raubüberfälle ich gemacht habe?! Wie viele Geschichten ich im Kopf habe“, poltert er Richtung Richtertisch. Der Angeklagte fand damals die Idee des Überfalls „ nicht gut.“

Er machte mit, weil er unter Drogen stand und außerdem Geld für seinen Kokain-Konsum brauchte. Er ist geständig im Prozess. Eine traurige Vergangenheit schildert er. Erzählt von falschen Freunden, vom Tod des Vaters, als er 17 Jahre alt war. Da habe er den „Boden unter den Füßen verloren.“ Mehrfach kam er mit dem Gesetz in Konflikt, wurde unter anderem auch wegen Körperverletzung verurteilt. Jetzt will er „reinen Tisch machen“ und sein Leben ändern. Der Antiquitätenhändler erschien nicht als Zeuge. Er ist zurzeit aus Gründen, die nicht öffentlich wurden, nicht vernehmungsfähig.