Gelsenkirchen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gibt der Stadt im Streit um Prostitution recht. Wohnwagen der Sexarbeiterinnen an der Bickernstraße im Stadtteil Bismarck sollen nun entfernt werden.

Im Streit über den Straßenstrich an der Bickernstraße im Stadtteil Bismarck kommt Bewegung. Das Verwaltungsgericht hat in einer Eilentscheidung geurteilt, dass die Wohnwagen, in denen die Prostituierten nahe des Consol-Geländes ihre Dienste anbieten, keine bloß parkenden Wagen sind. Die Stadt hat nun damit die rechtliche Grundlage, die auf Dauer abgestellten mobilen Sexzimmer abschleppen zu lassen.

Wie ein Sprecher der Stadtverwaltung mitteilte, werden die betroffenen Frauen in den nächsten Tagen schriftlich benachrichtigt und aufgefordert, die Wohnwagen zu entfernen. Fraglich sei aber, betonte der Sprecher, ob die Stadt die Wagen tatsächlich abschleppen lassen werde.

Hauptverfahren läuft noch

Beendet ist die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen Stadt und der Prostituierten aber damit noch nicht, das Hauptverfahren läuft noch. Die Position der Sexdienerin stützt sich auf die Argumentation, dass die Verwaltung den kleinen Straßenstrich seit Jahrzehnten schon geduldet habe und nun, obwohl auch von Seiten der Polizei niemals gefährdende Vorkommnisse gemeldet wurden, wegen einer „einzelnen Anwohnerbeschwerde“ aktiv werde. Wobei: Die „Anwohnerin“ ist laut Stadt gar nicht hier in Gelsenkirchen gemeldet. Auch den Vorwurf, die Umgebung mit Hinterlassenschaften stark zu verdrecken, weist die Prostituierte von sich.