Das Luftschalldämmmaß sollte durch die Lärmschutzwand um mindestens 24 Dezibel (A) geschwächt werden, damit der Straßenverkehrslärm wirkungsvoll reduziert wird. Schon eine Lärmreduzierung um 10 dB(A) wird vom menschlichen Ohr als halbierte Lautstärke wahrgenommen.


Der Zusatz (A) gibt an, dass die einzelnen Tonfrequenzen je nach menschlichem Empfinden unterschiedlich bewertet werden, d.h. die mittleren Frequenzen werden stärker berücksichtigt. Ein gesundes Ohr nimmt bereits einen Schalldruck von 0 dB (A) wahr (Hörschwelle), bei Werten über 120 dB (A) wird die Belastung unerträglich (Schmerzgrenze). Eine Langzeiteinwirkung von über 85 dB(A) führt zu Gehörschäden.


Ein vorbei fahrender Lastwagen in 7,5 m oder eine stark befahrene Autobahn in 25 m Entfernung bringen es auf Pegel von 80 dB (A).