Gelsenkirchen. . Die Gelsenkirchener Stadtverwaltung fordert Prostituierte schriftlich auf, die Wohnwagen an der Bickernstraße in Bismarck zu entfernen. Die Frist beträgt 14 Tage. Ansonsten droht ein Bußgeld in Höhe von 1000 Euro. Auslöser war der Protest einer Frau, die ein Schäferstündchen beobachtet haben will.

Die Beschwerde über Sex in Grünanlagen an der Bickernstraße hat die Stadtverwaltung aktiviert. Die Baubehörde hat gestern die Frauen, die in den drei abgestellten Wohnwagen am Straßenrand ihre Liebesdienste anbieten, schriftlich aufgefordert, die Anhänger binnen 14 Tagen zu entfernen.

„Ansonsten droht den Prostituierten ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro“, wie Stadtsprecher Martin Schulman auf Anfrage bestätigte.

Wohnwagen würden als Gebäude angesehen

Nach Auskunft der Verwaltung habe die Stadt rechtlich die Möglichkeit, gegen den Verbleib der Wohnwagen Ort und Stelle vorzugehen, wenn die Anhänger nicht zugelassen seien, der TÜV fehle oder aber etwa die Anhänger zu lange – üblicherweise 14 Tage – auf dem gleichen Platz stünden. Dass die Baubehörde zuständig ist, hat damit zu tun, dass, vereinfacht gesagt, solche Wohnwagen als Gebäude angesehen werden.

Grundsätzlich dürfen Prostituierte ihrer Arbeit vor Ort nachgehen, das wird an der Adenauer-Allee im Norden und an der Bickernstraße im Süden Gelsenkirchens geduldet – schon seit etlichen Jahren.

Auslöser war der Protest einer Frau, die bei einem Spaziergang mit ihrer Tochter am vergangenen Sonntag ein Schäferstündchen beobachtet haben will. Unklar ist, ob es sich um nur ein liebestolles Pärchen handelte, was die Polizei zuvor schon des Öfteren festgestellt hat, oder um Sex mit einer Prostituierten. Die Sexarbeiterinnen können gegen den Bescheid klagen oder eine Fristverlängerung beantragen.