Der starke Rückgang hält an. Die Stadt hat Containerlager in der Feldmark und im Schaffrath inzwischen aufgelöst. Zurzeit gibt es keine Probleme bei der Unterbringung.
Das wenig ruhmreiche Gelsenkirchener Kapitel „Containerlager für Flüchtlinge” ist endgültig beendet: Die beiden Massenunterkünfte an der Katernberger Straße (Feldmark) und Paulusstraße (Schaffrath) sind inzwischen komplett geräumt und zum Teil bereits abgebaut worden - die stark rückläufigen Flüchtlingszahlen machten's möglich. Bereits vor Jahren hatte die Stadt die Einrichtungen an der Seelstraße und der Bergmannstraße geschlossen.
Nur 43 Asylbewerber wurden Gelsenkirchen in 2008 zugewiesen. Zum Vergleich: 2006 waren es noch 107 Menschen. Und auch die Zahl der Spätaussiedler sank in den vergangenen Jahren rapide (siehe Kasten).
Nach Aufgabe der Containerlager gibt es keine Probleme bei der Unterbringung. „Zurzeit ist alles zufrieden stellend geregelt”, sagt Sozialdezernentin Henriette Reker. Wovon ihr Vorvorgänger Erwin Neumann nur hätte träumen können - wurde doch zu dessen Amtszeit Anfang der 90er Jahre wegen explodierender Asylbewerberzahlen sogar über Anmietung von Wohnschiffen auf dem Kanal nachgedacht. Heute hält die Stadt mehrere dezentralen Einrichtungen vor - in der Regel Häuser, in denen Flüchtlinge „richtige” Wohnungen belegen. Darunter sind auch größere Komplexe wie beispielsweise die Gemeinschaftsunterkunft Beckeradsdelle oder das Übergangsheim Nordring (Buer).
Insgesamt leben in den städtischen Gemeinschaftseinrichtungen bzw. -häusern 342 Flüchtlinge sowie sieben Spätaussiedler/jüdische Zuwanderer (2005: 473 und 51). „Überbelegt” sind zurzeit nur vier Häuser an der Zollvereinstraße in der Feldmark (103 Bewohner statt 81). Dies sei jedoch auf Wunsch der dort untergebrachten Großfamilien geschehen, so die Verwaltung.
Deutlich gesunken ist in Gelsenkirchen auch die Zahl der Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen - und zwar von 1858 im Jahr 2005 auf 1165 zum 31. Dezember 2008. Dieser starke Rückgang ist vor allem auf die neue Bleiberechtsregelung zurückzuführen, durch die bei vielen seit Jahren hier lebenden Flüchtlingen der Leistungsanspruch gewechselt hat - vom Asylbewerberleistungsgesetz zum Sozialgesetzbuch.