Gelsenkirchen. . Als „scheinbar unbelehrbar“, so die Polizei, hat sich ein 40-jähriger Autofahrer erwiesen: Am Donnerstag- und am Freitag zogen ihn die Beamten bei einer Kontrolle aus dem Verkehr. Der Mann war in beiden Fällen ohne gültigen Führerschein unterwegs. Entzogen wurde der ihm wegen Trunkenheit am Steuer.

So etwas nennt man wohl Wiederholungstäter: Bereits vier Mal beschäftigte sich die Polizei mit einem 40-jährigen Gelsenkirchener, der unter Alkoholeinfluss beziehungsweise ohne ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs war.

Blutprobe und die Sicherstellung des Fahrzeugschlüssels

Das erste Mal fiel der Mann laut Polizei im vergangenen Jahr auf. Er führte sein Fahrzeug mit 1,4 Promille. Daraufhin wurde ihm der Führerschein entzogen und ihm eine Sperrfrist bis zum Jahr 2016 auferlegt. Nichtsdestotrotz kontrollierte ihn eine Streifenwagenbesatzung am 29. Juni erneut am Steuer. der Gelsenkirchener fuhr einen Pkw und war erneut betrunken. Diesmal wurden 1,2 Promille festgestellt. Eine Blutprobe und die Sicherstellung des Fahrzeugschlüssels waren die Folgen.

Alkoholisiert war er allerdings bei diesen Fahrten nicht

„Doch scheinbar unbelehrbar und sich nicht dem Unrecht seines Handelns bewusst“, fuhr der Gelsenkirchener laut Polizeisprecher Guido Hesse „noch zwei weitere Male im öffentlichen Straßenverkehr“. Am frühen Donnerstagmorgen und Freitag gegen 3.30 Uhr erwischten ihn Streifenwagenbesatzungen in Hassel. Alkoholisiert war er allerdings bei diesen Fahrten nicht. Die Beamten stellten zwei Fahrzeugschlüssel sicher und fertigten weitere Anzeigen gegen den Gelsenkirchener.