Britta Assauer hatte in letzter Zeit häufiger Kontakt mit Gerichten. Mit der Entscheidung des Landesarbeitsgericht ist das Kapitel um erbrachte Dienstleistungen abgeschlossen. Der Lohnanspruch des Klägers bedeutet aber nicht, dass das Geld auch zügig fließen muss.
Die 47-Jährige war nach eigenen Angaben nicht in der Lage, die Verfahrenskosten zu tragen.