Spätestens jetzt nach den ersten warmen Frühlingstagen schwingen sich viele Menschen wieder aufs Fahrrad und wollen raus in die Natur. Die Deutsche Verkehrswacht rät daher, die eingemotteten Drahtesel nicht nur vom Staub des Winters zu befreien, sondern auch darauf zu achten, ob die Räder überhaupt noch nach StVZO (Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung) funktionsfähig sind.
Auf das Prüfsiegel achten
Zum einen muss das Fahrrad einen weißen Scheinwerfer vorne und einen Reflektor haben. Beides darf auch integriert sein. Die zugelassenen Leuchten sind am Prüfsiegel zu erkennen und dürfen auch am Tag angeschaltet sein. Des Weiteren sorgt ein Dynamo für die Stromversorgung. Die Verkehrswacht empfiehlt so genannte Nabendynamos, weil diese witterungsunabhängiger und verlässlicher seien. Eine Klingel, der Gesetzgeber empfiehlt eine „hell tönende“ ist ebenso unverzichtbar, genauso wie zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen. Die Pedalen müssen rutschfest und fest verschraubt und mit zwei gelben Reflektoren ausgestattet sein.
Reflektoren erhöhen Sicherheit
Von hinten muss ein Radfahrer im Verkehr, gerade bei Dunkelheit, gut erkennbar sein. Daher müssen ein rotes Rücklicht mit Großflächenreflektor und ein zusätzlicher roter Reflektor in der maximalen Höhe von 60 Zentimetern vom Boden entfernt am Rad montiert sein. An den Reifen sollen ganz umlaufende reflektierende Streifen angebracht sein, alternativ können auch gelbe Katzenaugen oder Speichenreflektoren angebracht werden.
Zur weiteren Sicherheitsausstattung können zusätzlich noch ein Kettenschutz – gerade bei kleinen Kindern ganz wichtig, damit sie nicht mit dem Schuh oder der Hose in die Kette geraten und stürzen –, ein stabiler Fahrradständer, Schutzbleche und ein Rahmenschloss von der Verkehrswacht empfohlen. So steht dem Start in die Radsaison aus Sicherheitssicht nichts mehr im Weg.