Gelsenkirchen.
Was treiben die da in Düsseldorf? Mit Mühe und Not zimmert Rot-Grün zwei Stärkungspaktstufen zusammen, von denen die zweite noch nicht einmal ausfinanziert ist, und dann zerlegt die Koalition ihr eigenes Rettungsprogramm für die maroden (Revier-)Städte – zumindest in der öffentlichen Diskussion – mal eben mit einem bestellten Gutachten.
Nun ist ein Gutachten kein Gesetzesentwurf, wie Frank Baranowski für die Einordnung anmerkte, doch sollte die Klage der kleineren Städte gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz vor dem Verfassungsgericht Münster durchkommen, dann könnte sich dieser politische Aggregatzustand sehr schnell verändern. „Vorsicht an der Bahnsteigkante“, dieser Satz des OB steht genau dafür: aufmerksam beobachten, um inhaltlich nicht abgehängt zu werden.
Dass die Koalition in der Landeshauptstadt auf alle Möglichkeiten (siehe Münster) vorbereitet sein muss, ist verständlich und nachvollziehbar. Auch besteht Nordrhein-Westfalen nicht nur aus dem Ruhrgebiet. Das war allerdings schon vor der Einrichtung des Stärkungspaktes bekannt.
Für Gelsenkirchen würde eine Umsetzung des Gutachtens alles in allem nichts Gutes bedeuten. Es würde die gemeinsamen Anstrengungen, die die lokale Politik über Parteigrenzen hinaus unternommen hat, konterkarieren und zerstören. Es würde, zieht die Ministerpräsidentin nicht noch einen Goldesel aus dem Stall, das Aus für die Wirkung des Stärkungspaktes bedeuten – zumindest für Gelsenkirchen.
30 Millionen Euro soll die Stadt im kommenden Jahr zur Unterstützung zugewiesen bekommen, 26 Millionen würde sie laut Gutachten über verminderte Schlüsselzuweisungen verlieren. Verwaltung und Bürgerschaft stünden wieder da, wo sie vorher waren: vor einer unlösbar erscheinenden Schuldenfalle.
Und dabei darf nicht in Vergessenheit geraten: Der Stärkungspakt hilft lediglich, den Haushalt in gut zehn Jahren ausgleichen zu können. Die hohen, bestehenden Schulden aber baut auch er nicht ab.