Gelsenkirchen. Hans Bisplinghof (63) aus Scholven hält zwei gelbe Anakondas. Der ehemalige Schlangenzüchter und Fachbuch-Autor bemängelt, dass es in NRW für die Haltung von Exoten keine ausreichende Regeln gibt.
Nordrhein-Westfalen plant für die Halter von exotischen, giftigen und gefährlichen Tieren eine Meldepflicht. Das Umweltministerium brütet über einem Gesetzentwurf. Einer, der davon betroffen wäre, ist Hans Bisplinghof (63) aus Scholven.
Der Kunstlehrer am Leibniz-Gymnasium hält zwei Würgeschlangen – gelbe Anakondas, um genau zu sein – in einem großen Terrarium, integriert in sein Arbeitszimmer. Anna ist drei Meter lang und wiegt 21 Kilogramm, Emma misst 3,5 Meter und bringt 25 Kilogramm auf die Waage. Bisplinghof kennt sich aus. Er hat bereits zwei Fachbücher geschrieben und hat bis 2009 Anakondas gezüchtet.
Keine Giftschlangen in privater Hand
Das Land schlägt Alarm. Die Haltung von Gift- und Würgeschlangen, Spinnen, aggressiven Schildkröten, Waranen und giftigen Skorpionen ist längst zum Modetrend geworden. Zudem gilt NRW mittlerweile als Schwerpunkt des Handels mit Exoten. „Eigentlich müsste man die Halter von potenziell gefährlichen Tieren regelmäßig mal überprüfen“, sagt Hans Bisplinghof. Anna und Emma wären theoretisch dazu in der Lage, ihn umzubringen. „Aber Menschen gehören nicht in ihr Beuteschema.“
Der 63-Jährige schlägt vor, dass die Haltung bestimmter Tiere ganz verboten wird. „Giftschlangen in privater Hand geht gar nicht“, sagt er, rudert dann aber ein wenig zurück: Wenn regelmäßig kontrolliert würde, wenn die Halter ein Gegengift zu Hause hätten, wenn sie einen Sachkundenachweis liefern können und wenn die giftigen Tiere in ausbruchsicheren Terrarien untergebracht seien, könne er sich Ausnahmefälle vorstellen. Das größte Problem sei ohnehin, dass zu viele Tiere ohne ausreichende Fachkenntnisse gehalten werden: „Wenn man Fachwissen und ausreichend Platz hat, kann man die Tiere artgerecht halten.“
Komplettverbote und Sondergenehmigungen
Große Krokodile und bestimmte Waran-Arten würde Bisplinghof dagegen ganz verbieten. Bei angemeldeten Riesenschlangen wie großen Anakondas, Tiger- und Netzpythons, die bis zu fünf Meter groß werden können, schlägt er zumindest Stichprobenkontrollen vor.
Damit geht er in etwa d’accord mit den gesetzlichen Regelungen in Bayern. Dort gibt es Komplett-Verbote und Sondergenehmigungen für verschiedene Exoten, von denen auch der Scholvener betroffen wäre: Für Anna und Emma wären Sonderpapiere notwendig, sogar für kleinere Arten.
„Giftraum“ auf der Exoten-Börse
„Die einzige Regelung in NRW ist bislang die, dass Tiere, die unter das Washingtoner Artenschutzabkommen fallen, bei der Unteren Landschaftsbehörde an- und abgemeldet werden müssen“, so der Kunstlehrer. „Dann wird eine Kopie abgeheftet und fertig.“ Für die von ihm vorgeschlagenen Stichproben, weiß Bisplinghof, gäbe es einfach zu wenig Personal.
Die Exoten-Börse Terraristika in Hamm ist dem Schlangenfreund ein besonderer Dorn im Auge: „Dort gibt es den ,Giftraum’ und wenn man 18 Jahre alt ist, kann man dort ohne weiteres eine Kobra oder eine Klapperschlange kaufen.“